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Ausgabe der Reitkennzeichen und der Reiterplaketten
Im Märkischen Kreis ist das Reiten im Wald zum Zwecke der Erholung über öffentliche Verkehrsflächen hinaus auch auf privaten Straßen und Fahrwegen auf eigene Gefahr gestattet. Als Fahrwege gelten Waldwege, die mit zweispurigen Fahrzeugen befahren werden können.
Das Reiten ist aber in jedem Fall verboten:
- außerhalb von Straßen und Wegen und auf Wegen, die mit einem Reitverbotsschild versehen sind,
- auf Fußwegen, Trampelpfaden, Feldrainen, Böschungen, Waldschneisen und Rückegassen
Darüber hinaus darf in der freien Landschaft und im Wald nur mit gültigem Reitkennzeichen geritten oder ein Pferd, Pony oder Esel geführt werden. Bei den Reitkennzeichen, die beidseitig am Zaumzeug der Pferde zu befestigen sind, handelt es sich um zwei gelbe Reitkennzeichen mit je einer jährlich zu erneuernden Reiterplakette. Die Reitkennzeichen sowie die Aufkleber werden von der Unteren Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises ausgegeben.
keine
Die Kosten für das Reitkennzeichen mit Reiterplaketten betragen bei Erstausgabe für Privatpersonen 38,00 €, in den Folgejahren für die Reiterplaketten dann jeweils 30,50 €.
Für Reiterhöfe belaufen sich die Kosten für das Reitkennzeichen mit Reiterplaketten bei Erstausgabe auf 88,00 €, in den Folgejahren für die Reiterplaketten dann jeweils 80,50 €.
In den Beträgen enthalten ist jeweils die Reitabgabe für Privatpersonen in Höhe von 25,00 € bzw. für Reiterhöfe in Höhe von 75,00 €.
Kosten für Ersatzreitkennzeichen 5,00 €.
Kosten für Ersatzreiterplaketten 2,50 €.
Ausgabe der Reitkennzeichen und der Reiterplaketten
Im Märkischen Kreis ist das Reiten im Wald zum Zwecke der Erholung über öffentliche Verkehrsflächen hinaus auch auf privaten Straßen und Fahrwegen auf eigene Gefahr gestattet. Als Fahrwege gelten Waldwege, die mit zweispurigen Fahrzeugen befahren werden können.
Das Reiten ist aber in jedem Fall verboten:
- außerhalb von Straßen und Wegen und auf Wegen, die mit einem Reitverbotsschild versehen sind,
- auf Fußwegen, Trampelpfaden, Feldrainen, Böschungen, Waldschneisen und Rückegassen
Darüber hinaus darf in der freien Landschaft und im Wald nur mit gültigem Reitkennzeichen geritten oder ein Pferd, Pony oder Esel geführt werden. Bei den Reitkennzeichen, die beidseitig am Zaumzeug der Pferde zu befestigen sind, handelt es sich um zwei gelbe Reitkennzeichen mit je einer jährlich zu erneuernden Reiterplakette. Die Reitkennzeichen sowie die Aufkleber werden von der Unteren Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises ausgegeben.
keine
Die Kosten für das Reitkennzeichen mit Reiterplaketten betragen bei Erstausgabe für Privatpersonen 38,00 €, in den Folgejahren für die Reiterplaketten dann jeweils 30,50 €.
Für Reiterhöfe belaufen sich die Kosten für das Reitkennzeichen mit Reiterplaketten bei Erstausgabe auf 88,00 €, in den Folgejahren für die Reiterplaketten dann jeweils 80,50 €.
In den Beträgen enthalten ist jeweils die Reitabgabe für Privatpersonen in Höhe von 25,00 € bzw. für Reiterhöfe in Höhe von 75,00 €.
Kosten für Ersatzreitkennzeichen 5,00 €.
Kosten für Ersatzreiterplaketten 2,50 €.
Ausgabe der Reitkennzeichen und der Reiterplaketten
Im Märkischen Kreis ist das Reiten im Wald zum Zwecke der Erholung über öffentliche Verkehrsflächen hinaus auch auf privaten Straßen und Fahrwegen auf eigene Gefahr gestattet. Als Fahrwege gelten Waldwege, die mit zweispurigen Fahrzeugen befahren werden können.
Das Reiten ist aber in jedem Fall verboten:
- außerhalb von Straßen und Wegen und auf Wegen, die mit einem Reitverbotsschild versehen sind,
- auf Fußwegen, Trampelpfaden, Feldrainen, Böschungen, Waldschneisen und Rückegassen
Darüber hinaus darf in der freien Landschaft und im Wald nur mit gültigem Reitkennzeichen geritten oder ein Pferd, Pony oder Esel geführt werden. Bei den Reitkennzeichen, die beidseitig am Zaumzeug der Pferde zu befestigen sind, handelt es sich um zwei gelbe Reitkennzeichen mit je einer jährlich zu erneuernden Reiterplakette. Die Reitkennzeichen sowie die Aufkleber werden von der Unteren Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises ausgegeben.
keine
Die Kosten für das Reitkennzeichen mit Reiterplaketten betragen bei Erstausgabe für Privatpersonen 38,00 €, in den Folgejahren für die Reiterplaketten dann jeweils 30,50 €.
Für Reiterhöfe belaufen sich die Kosten für das Reitkennzeichen mit Reiterplaketten bei Erstausgabe auf 88,00 €, in den Folgejahren für die Reiterplaketten dann jeweils 80,50 €.
In den Beträgen enthalten ist jeweils die Reitabgabe für Privatpersonen in Höhe von 25,00 € bzw. für Reiterhöfe in Höhe von 75,00 €.
Kosten für Ersatzreitkennzeichen 5,00 €.
Kosten für Ersatzreiterplaketten 2,50 €.
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Ulrike
Regus
- Telefon
- 02351 966-6379
- Fax
- 02351 966886379
- U.Regus@maerkischer-kreis.de
Reitkennzeichen und Reiterplaketten
Ausgabe der Reitkennzeichen und der Reiterplaketten
Im Märkischen Kreis ist das Reiten im Wald zum Zwecke der Erholung über öffentliche Verkehrsflächen hinaus auch auf privaten Straßen und Fahrwegen auf eigene Gefahr gestattet. Als Fahrwege gelten Waldwege, die mit zweispurigen Fahrzeugen befahren werden können.
Das Reiten ist aber in jedem Fall verboten:
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- auf Fußwegen, Trampelpfaden, Feldrainen, Böschungen, Waldschneisen und Rückegassen
Darüber hinaus darf in der freien Landschaft und im Wald nur mit gültigem Reitkennzeichen geritten oder ein Pferd, Pony oder Esel geführt werden. Bei den Reitkennzeichen, die beidseitig am Zaumzeug der Pferde zu befestigen sind, handelt es sich um zwei gelbe Reitkennzeichen mit je einer jährlich zu erneuernden Reiterplakette. Die Reitkennzeichen sowie die Aufkleber werden von der Unteren Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises ausgegeben.
Die Kosten für das Reitkennzeichen mit Reiterplaketten betragen bei Erstausgabe für Privatpersonen 38,00 €, in den Folgejahren für die Reiterplaketten dann jeweils 30,50 €.
Für Reiterhöfe belaufen sich die Kosten für das Reitkennzeichen mit Reiterplaketten bei Erstausgabe auf 88,00 €, in den Folgejahren für die Reiterplaketten dann jeweils 80,50 €.
In den Beträgen enthalten ist jeweils die Reitabgabe für Privatpersonen in Höhe von 25,00 € bzw. für Reiterhöfe in Höhe von 75,00 €.
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Heedfelder Str. 45
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