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Schwerbehinderte Person - Parkausweis

Ausstellen von Parkausweisen für Schwerbehinderte mit Merkzeichen aG oder Bl.

Der Märkische Kreis ist nur zuständig für Personen aus:

  • Balve
  • Halver
  • Herscheid
  • Kierspe
  • Meinerzhagen
  • Nachrodt-Wiblingwerde
  • Neuenrade
  • Schalksmühle.

Für Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG), blinde Menschen (Merkzeichen Bl) sowie schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionsstörungen kann auf Antrag ein blauer Parkausweis für schwerbehinderte Menschen ausgestellt werden. Dieser berechtigt dazu unter anderem:

  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern, zu parken,
  • in Fußgängerzonen (Zeichen 242 StVO), in denen das Be- oder Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeiten zu parken,
  • auf gekennzeichneten Anwohnerparkplätzen bis zu 3 Stunden zu parken, im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286, 290 StVO) bis zu 3 Stunden zu parken,
  • im Bereich eines Zonenhaltverbots (Zeichen 290 StVO) die zugelassene Parkdauer zu überschreiten,
  • an Stellen, die durch Zeichen 314 und 315 StVO gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzzeichen eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus zu parken,
  • auf Parkplätzen oder Parkstreifen, die mit Parkscheinautomaten oder Parkuhren geregelt werden, ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung zu parken.

Die Anträge beim Märkischen Kreis können persönlich oder schriftlich gestellt werden.

keine

  • Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
  • Personalausweis (auch Kopie möglich)
  • Lichtbild

Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung

oder online (siehe Formulare)

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Gehbehinderung

Kontakt

Kreishaus I Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

Dienststelle Iserlohn
Griesenbrauckerstraße 6
58640 Iserlohn

Kreishaus I Lüdenscheid
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