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- Schwerbehinderte Person - Parkausweis
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Ausstellen von Parkausweisen für Schwerbehinderte mit Merkzeichen aG oder Bl.
Der Märkische Kreis ist nur zuständig für Personen aus:
- Balve
- Halver
- Herscheid
- Kierspe
- Meinerzhagen
- Nachrodt-Wiblingwerde
- Neuenrade
- Schalksmühle.
Für Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG), blinde Menschen (Merkzeichen Bl) sowie schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionsstörungen kann auf Antrag ein blauer Parkausweis für schwerbehinderte Menschen ausgestellt werden. Dieser berechtigt dazu unter anderem:
- in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern, zu parken,
- in Fußgängerzonen (Zeichen 242 StVO), in denen das Be- oder Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeiten zu parken,
- auf gekennzeichneten Anwohnerparkplätzen bis zu 3 Stunden zu parken, im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286, 290 StVO) bis zu 3 Stunden zu parken,
- im Bereich eines Zonenhaltverbots (Zeichen 290 StVO) die zugelassene Parkdauer zu überschreiten,
- an Stellen, die durch Zeichen 314 und 315 StVO gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzzeichen eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus zu parken,
- auf Parkplätzen oder Parkstreifen, die mit Parkscheinautomaten oder Parkuhren geregelt werden, ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung zu parken.
Die Anträge beim Märkischen Kreis können persönlich oder schriftlich gestellt werden.
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
- Personalausweis (auch Kopie möglich)
- Lichtbild
keine
Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung
oder online (siehe Formulare)
Ausstellen von Parkausweisen für Schwerbehinderte mit Merkzeichen aG oder Bl.
Der Märkische Kreis ist nur zuständig für Personen aus:
- Balve
- Halver
- Herscheid
- Kierspe
- Meinerzhagen
- Nachrodt-Wiblingwerde
- Neuenrade
- Schalksmühle.
Für Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG), blinde Menschen (Merkzeichen Bl) sowie schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionsstörungen kann auf Antrag ein blauer Parkausweis für schwerbehinderte Menschen ausgestellt werden. Dieser berechtigt dazu unter anderem:
- in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern, zu parken,
- in Fußgängerzonen (Zeichen 242 StVO), in denen das Be- oder Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeiten zu parken,
- auf gekennzeichneten Anwohnerparkplätzen bis zu 3 Stunden zu parken, im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286, 290 StVO) bis zu 3 Stunden zu parken,
- im Bereich eines Zonenhaltverbots (Zeichen 290 StVO) die zugelassene Parkdauer zu überschreiten,
- an Stellen, die durch Zeichen 314 und 315 StVO gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzzeichen eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus zu parken,
- auf Parkplätzen oder Parkstreifen, die mit Parkscheinautomaten oder Parkuhren geregelt werden, ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung zu parken.
Die Anträge beim Märkischen Kreis können persönlich oder schriftlich gestellt werden.
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
- Personalausweis (auch Kopie möglich)
- Lichtbild
keine
Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung
oder online (siehe Formulare)
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Bürgerbüro Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-60
- buergerbuero-ld@maerkischer-kreis.de
- Anschrift
- 001 Griesenbrauckerstraße 6 58640 Iserlohn
Bürgerbüro Iserlohn
- Telefon
- 02351 966-60
- buergerbuero-is@maerkischer-kreis.de
Schwerbehinderte Person - Parkausweis
Ausstellen von Parkausweisen für Schwerbehinderte mit Merkzeichen aG oder Bl.
Der Märkische Kreis ist nur zuständig für Personen aus:
- Balve
- Halver
- Herscheid
- Kierspe
- Meinerzhagen
- Nachrodt-Wiblingwerde
- Neuenrade
- Schalksmühle.
Für Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG), blinde Menschen (Merkzeichen Bl) sowie schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionsstörungen kann auf Antrag ein blauer Parkausweis für schwerbehinderte Menschen ausgestellt werden. Dieser berechtigt dazu unter anderem:
- in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern, zu parken,
- in Fußgängerzonen (Zeichen 242 StVO), in denen das Be- oder Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeiten zu parken,
- auf gekennzeichneten Anwohnerparkplätzen bis zu 3 Stunden zu parken, im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286, 290 StVO) bis zu 3 Stunden zu parken,
- im Bereich eines Zonenhaltverbots (Zeichen 290 StVO) die zugelassene Parkdauer zu überschreiten,
- an Stellen, die durch Zeichen 314 und 315 StVO gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzzeichen eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus zu parken,
- auf Parkplätzen oder Parkstreifen, die mit Parkscheinautomaten oder Parkuhren geregelt werden, ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung zu parken.
Die Anträge beim Märkischen Kreis können persönlich oder schriftlich gestellt werden.
keine
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
- Personalausweis (auch Kopie möglich)
- Lichtbild
Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung
oder online (siehe Formulare)
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Hier können Sie einen Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen, wenn Sie über das Merkzeichen aG oder Bl verfügen und in Balve, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade oder Schalksmühle wohnen.
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Hier können Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Parkausweises für Schwerbehindert aG-light stellen.
Kontakt
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Griesenbrauckerstraße 6
58640 Iserlohn
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid