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Schwerbehinderte Person - Parkerleichterung aG-light

Für Schwerbehinderte ohne außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen aG) besteht die Möglichkeit eine Parkerleichterung zu beantragen.

Kontakt: parkausweise@maerkischer-kreis.de

Die Voraussetzungen zur Erteilung einer solchen Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen außerhalb der AG-Regelung  sehen wie folgt aus:

  • G, GdB 80 allein wg. Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
  • G, GdB 70 allein wg. Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und GdB 50 allein wg. Funktionsstörungen des Herzens und der Atmungsorgane
  • GdB 60 allein wg. Morbus Chron oder Colitis Ulcerosa
  • GdB 70 allein wg. doppeltem Stoma

Zu den allgemeinen Parkerleichterungen gehört u. a. das Parken

  • im eingeschränkten Halteverbot und auf für Anwohner reservierten Parkplätzen bis zu drei Stunden (mit Parkscheibe),
  • im Zonenhalteverbot und auf gekennzeichneten öffentlichen Parkflächen die zugelassene Parkdauer überschreiten,
  • in Fußgängerzonen während der Ladezeiten
  • an öffentlichen Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung.

Zuständig für die Erteilung von Parkerleichterungen sind die für den Wohnort zuständigen Straßenverkehrsbehörden. Parkerleichterungen sind von schwerbehinderten Menschen dort zu beantragen. Lüdenscheid, Iserlohn, Menden, Hemer, Altena, Werdohl und Plettenberg haben eigene Straßenverkehrsbehörden. Für die Städte und Gemeinden Balve, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade und Schalksmühle ist der Fachdienst 36 - Verkehrssicherung/Verkehrslenkung zuständig.

Nach Stellung eines formlosen Antrages, bittet die jeweilige Straßenverkehrsbehörde i.d.R. um Stellungnahme durch den Fachdienst Schwerbehindertenrecht, ob die gesundheitlichen o.g. Voraussetzungen vorliegen. Der Fachdienst Schwerbehindertenrecht wird die Anfrage zeitnah nach Aktenlage beantworten.

Die Parkerleichterung wird in der Regel für drei Jahre - maximal bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer im Schwerbehindertenausweis - erteilt. Sie gilt bundesweit und ist stets offen hinter der Windschutzscheibe abzulegen.

kostenlos

  • Schriftlicher Antrag
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises
  • Kopie des Personalausweises

ca. 2-6 Wochen

Verlängerung von Parkausweisen AG-Light sind 6 Wochen vor Ablauf des Ausweises unter parkausweise@​maerkischer-kreis.de mit den notwendigen Unterlagen zu beantragen.

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Gehbehinderung

Kontakt

Herr Kaczka

Kreishaus I Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

Herr Plautz

Kreishaus I Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

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