Copyright/Bildquelle
©
- Service
- Dienstleistungen A-Z
- Schwerbehindertenausweis - Widersprüche, Nachprüfungen…
In der Liste suchen:
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 17 58762 Altena
Andreas
Ermster
- Telefon
- 02352 966-7223
- Fax
- 02352 966887223
- schwerbehindert@maerkischer-kreis.de
Christine
Heyne
- Telefon
- 02352 966-7221
- Fax
- 02352 966887221
- schwerbehindert@maerkischer-kreis.de
Karin
Müller
- Telefon
- 02352 966-7172
- Fax
- 02352 966887172
- schwerbehindert@maerkischer-kreis.de
Sabine
Steinack
- Telefon
- 02352 966-7230
- Fax
- 02352 966887230
- schwerbehindert@maerkischer-kreis.de
Carsten
Stracke
- Telefon
- 02352 966-7201
- Fax
- 02352 966887201
- schwerbehindert@maerkischer-kreis.de
Dr.
Manuel
Stückemann
- Telefon
- 02352 966-7220
- Fax
- 02352 966-7167
- schwerbehindert@maerkischer-kreis.de
Sabine
Ünver
- Telefon
- 02352 966-7202
- Fax
- 02352 966887202
- schwerbehindert@maerkischer-kreis.de
Stephanie
Wnek
- Telefon
- 02352 966-7218
- Fax
- 02352 966887218
- schwerbehindert@maerkischer-kreis.de
Schwerbehindertenausweis - Widersprüche, Nachprüfungen und Klagen
Bearbeitung von Widersprüchen und Klagen gegen Bescheide und Nachprüfung von Bescheiden
Widerspruch:
Sind Sie mit dem Bescheid über die Feststellung Ihrer Behinderungen nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Beachten Sie hierzu bitte die Erläuterungen in Ihrem Bescheid. Ihr Widerspruch wird hier geprüft. Die Bezirksregierung Münster als Aufsichtsbehörde entscheidet über den Widerspruch.
Klage:
Gegen den Widerspruchsbescheid können Sie Klage vor dem Sozialgericht erheben. Bitte beachten Sie die Rechtsmittelbelehrung in dem Widerspruchsbescheid.
Nachprüfungen:
Nachprüfungen werden bei Erkrankungen durchgeführt, die sich möglicherweise in ihrer Schwere und ihren Auswirkungen im Laufe der Jahre verbessern können. Ob eine Nachprüfung vorgesehen ist, steht im Bescheid über die Feststellung Ihrer Behinderungen. Die Nachprüfung ist keine Befristung der Schwerbehinderteneigenschaft. Erst wenn die Nachprüfung durchgeführt wurde, kann es zu einer Änderung kommen.
Ausweisverlängerung:
Steht eine Nachprüfung noch aus und läuft Ihr Ausweis ab, wird Ihnen der Ausweis ohne weitere Prüfung zunächst verlängert. Es genügt eine entsprechende Email an schwerbehindert@maerkischer-kreis.de, in der Sie um Verlängerung des Schwerbehindertenausweises bitten.
Ansprechpartner:
Telefon: 02352 / 966 + Durchwahl
Zuständigkeit | Mitarbeiter | Durchwahl |
---|---|---|
A, B, C | Herr Stracke | 7201 |
D, E, F, G, Ha-Hi | Frau Ünver | 7202 |
Ho-Hz, I, J, K, L, Ma | Herr Ermster | 7223 |
Mb-Mz, N, O, P | Frau Heyne | 7221 |
Q, R, Sa-Schr | Frau Wnek | 7218 |
Schu-Sz, T, U, V, W, X, Y, Z | Frau Müller | 7172 |
Klagen | Herr Dr. Stückemann | 7220 |
Kontakt
Raum: U06
Bismarckstraße 17
58762 Altena
Raum: U04
Bismarckstraße 17
58762 Altena
Raum: U05
Bismarckstraße 17
58762 Altena
Raum: U08
Bismarckstraße 17
58762 Altena
Raum: U07
Bismarckstraße 17
58762 Altena
Herr Dr. Stückemann
Bismarckstraße 17
58762 Altena
Raum: U05
Bismarckstraße 17
58762 Altena
Frau Wnek
Bismarckstraße 17
58762 Altena