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Schwerbehinderung - Begleitende Hilfen für schwerbehinderte Menschen im Berufsleben

Beratung und Zuschüsse für die behinderungsgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen

Ziel der begleitenden Hilfen im Berufsleben ist es, behinderungsbedingte Nachteile, die das Arbeitsverhältnis betreffen, auszugleichen. Hauptsächlich bestehen die Hilfen in:

  • Beratung zu Fragen, die schwerbehinderte oder gleichgestellte Arbeitnehmer und ihr Arbeitsverhältnis betreffen;
  • Zuschüssen und/oder Darlehen für die behinderungsgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen;
  • Investitionshilfen bei der Schaffung neuer geeigneter Arbeitsplätze für schwerbehinderte und gleichgestellte Arbeitnehmer;
  • Zuschüssen für technische Arbeitshilfen;
  • unterstützende Teilnahme am betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) und Präventionsverfahren auf Einladung des Arbeitgebers.

Wichtig ist, dass Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer sich rechtzeitig vor Beginn der erforderlichen Maßnahmen mit der Fachstelle in Verbindung setzen.

Über weitere Hilfemöglichkeiten durch uns und andere Rehabilitationsträger beraten wir gerne.

Der Märkische Kreis ist für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden ohne die Stadt Iserlohn zuständig. Die Stadt Iserlohn hat eine eigene Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf.

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