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Tierausstellungen und Tierveranstaltungen

Tierausstellungen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Der Kreis überwacht die Ausstellungen und stellt die erforderlichen Genehmigungen für Tiertransporte aus.

Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen mindestens 4 Wochen vor Beginn gemeldet werden und benötigen eine Genehmigung. Die Genehmigung kann nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden werden.

Gewerbliche Ausstellungen wie Börsen und ähnliche benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.

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Kontakt

Dienststelle Iserlohn
Raum: U25a
Griesenbrauckerstraße 6
58640 Iserlohn

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