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Tierausstellungen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Der Kreis überwacht die Ausstellungen und stellt die erforderlichen Genehmigungen für Tiertransporte aus.
Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen mindestens 4 Wochen vor Beginn gemeldet werden und benötigen eine Genehmigung. Die Genehmigung kann nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden werden.
Gewerbliche Ausstellungen wie Börsen und ähnliche benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.
Tierausstellungen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Der Kreis überwacht die Ausstellungen und stellt die erforderlichen Genehmigungen für Tiertransporte aus.
Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen mindestens 4 Wochen vor Beginn gemeldet werden und benötigen eine Genehmigung. Die Genehmigung kann nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden werden.
Gewerbliche Ausstellungen wie Börsen und ähnliche benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.
Tierausstellungen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Der Kreis überwacht die Ausstellungen und stellt die erforderlichen Genehmigungen für Tiertransporte aus.
Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen mindestens 4 Wochen vor Beginn gemeldet werden und benötigen eine Genehmigung. Die Genehmigung kann nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden werden.
Gewerbliche Ausstellungen wie Börsen und ähnliche benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.
Tierausstellungen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Der Kreis überwacht die Ausstellungen und stellt die erforderlichen Genehmigungen für Tiertransporte aus.
Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen mindestens 4 Wochen vor Beginn gemeldet werden und benötigen eine Genehmigung. Die Genehmigung kann nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden werden.
Gewerbliche Ausstellungen wie Börsen und ähnliche benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.
Tierausstellungen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Der Kreis überwacht die Ausstellungen und stellt die erforderlichen Genehmigungen für Tiertransporte aus.
Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen mindestens 4 Wochen vor Beginn gemeldet werden und benötigen eine Genehmigung. Die Genehmigung kann nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden werden.
Gewerbliche Ausstellungen wie Börsen und ähnliche benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.
Tierausstellungen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Der Kreis überwacht die Ausstellungen und stellt die erforderlichen Genehmigungen für Tiertransporte aus.
Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen mindestens 4 Wochen vor Beginn gemeldet werden und benötigen eine Genehmigung. Die Genehmigung kann nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden werden.
Gewerbliche Ausstellungen wie Börsen und ähnliche benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.
Tierausstellungen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Der Kreis überwacht die Ausstellungen und stellt die erforderlichen Genehmigungen für Tiertransporte aus.
Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen mindestens 4 Wochen vor Beginn gemeldet werden und benötigen eine Genehmigung. Die Genehmigung kann nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden werden.
Gewerbliche Ausstellungen wie Börsen und ähnliche benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.
Tierausstellungen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Der Kreis überwacht die Ausstellungen und stellt die erforderlichen Genehmigungen für Tiertransporte aus.
Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen mindestens 4 Wochen vor Beginn gemeldet werden und benötigen eine Genehmigung. Die Genehmigung kann nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden werden.
Gewerbliche Ausstellungen wie Börsen und ähnliche benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.
Tierausstellungen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Der Kreis überwacht die Ausstellungen und stellt die erforderlichen Genehmigungen für Tiertransporte aus.
Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen mindestens 4 Wochen vor Beginn gemeldet werden und benötigen eine Genehmigung. Die Genehmigung kann nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden werden.
Gewerbliche Ausstellungen wie Börsen und ähnliche benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Anschrift
- 001 Griesenbrauckerstraße 6 58640 Iserlohn
Marlene
Geisler
- Telefon
- 02351 966-6549
- Fax
- 02351 966886549
- M.Geisler@maerkischer-kreis.de
Andreas
Geck
- Telefon
- 02351 966-6545
- Fax
- 02351 966886545
- A.Geck@maerkischer-kreis.de
Sonja
Hartschwager
- Telefon
- 02351 966-6544
- Fax
- 02351 966886544
- s.hartschwager@maerkischer-kreis.de
Sabine
Renneckendorf
- Telefon
- 02351 966-6551
- Fax
- 02351 966886551
- S.Renneckendorf@maerkischer-kreis.de
Lutz
Greitemann
- Telefon
- 02351 966-6541
- Fax
- 02351 966886541
- L.Greitemann@maerkischer-kreis.de
Dorothe
Klaas
- Telefon
- 02371 966-8731
- Fax
- 02371 966888731
- D.Klaas@maerkischer-kreis.de
Britta
Rödiger-Green
- Telefon
- 02371 966-8732
- Fax
- 02371 966888732
- B.Roediger-Green@maerkischer-kreis.de
Stefan
Weth
- Telefon
- 02371 966-8735
- Fax
- 02371 966888735
- S.Weth@maerkischer-kreis.de
Stephanie
Spelsberg
- Telefon
- 02351 966-6540
- Fax
- 02351 966886540
- S.Spelsberg@maerkischer-kreis.de
Isabel
Altieri
- Telefon
- 02351 966-6543
- Fax
- 02351 966886543
- I.Altieri@maerkischer-kreis.de
Jutta
Butzer
- Telefon
- 02352 966-6552
- Fax
- 02371 966886552
- J.Butzer@maerkischer-kreis.de
Prinz
Lund
- Telefon
- 02371 966-8736
- Fax
- 02371 966888736
- P.Lund@maerkischer-kreis.de
Silvia
Schriever
- Telefon
- 02351 966-6542
- Fax
- 02351 966886542
- S.Schriever@maerkischer-kreis.de
Anja
Quambusch-Bröer
- Telefon
- 02351 966-6548
- Fax
- 02351 966886548
- A.Quambusch-Broeer@maerkischer-kreis.de
Yvette
Zuber
- Telefon
- 02371 966-8742
- Fax
- 02371 966888742
- Y.Zuber@maerkischer-kreis.de
Timo
Berkenhoff
- Telefon
- 02371 966-8734
- Fax
- 02371 966888734
- T.Berkenhoff@maerkischer-kreis.de
Simon
Lengwenat
- Telefon
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- Fax
- 02351 966886546
- S.Lengwenat@maerkischer-kreis.de
Lisa-Maria
Rüth
Fachdienstleitung
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- L.Rueth@maerkischer-kreis.de
Dr.
Julia
Treese
- Telefon
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- Fax
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- J.Treese@maerkischer-kreis.de
- Anschrift
- 001 Griesenbrauckerstraße 6 58640 Iserlohn
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
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Dresel
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Tierausstellungen und Tierveranstaltungen
Tierausstellungen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Der Kreis überwacht die Ausstellungen und stellt die erforderlichen Genehmigungen für Tiertransporte aus.
Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen mindestens 4 Wochen vor Beginn gemeldet werden und benötigen eine Genehmigung. Die Genehmigung kann nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden werden.
Gewerbliche Ausstellungen wie Börsen und ähnliche benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.
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Raum: U25a
Griesenbrauckerstraße 6
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