In der Liste suchen:

Tierhaltung - Vorschriften für das Halten von Schweinen

Schweinehaltungen werden regelmäßig auf die Einhaltung der einschlägigen Hygiene- und Tierschutzvorschriften überprüft.
Schweine werden regelmäßig stichprobenartig auf die Aujeszkysche Krankheit untersucht; dazu werden Blutproben von den Tieren genommen.

Kontakt: veterinaer@maerkischer-kreis.de

Wer Schweine hält:

  • meldet diese bei der Tierseuchenkasse.
  • führt ein Bestandsregister Schweine, in dem sämtliche Zu- und Abgänge mit Angabe des Datums, der Herkunft bzw. des Verbleibs unverzüglich eingetragen werden. Zeitgleich sind Zugänge im Bestand bei HI-Tier durch den die Schweine übernehmendem Betrieb der zentralen Datenbank zu melden.
  • berücksichtigt die Anforderungen der Schweinehaltungshygiene-Verordnung.
  • verzeichnet jede Anwendung apothekenpflichtiger Tierarzneimittel in einem Bestandsbuch.

Untersuchungspflicht: Schweine müssen regelmäßig stichprobenartig auf die Aujeszkysche Krankheit untersucht werden!

Ohrmarken erhalten Sie beim:

LKV Nordrhein-Westfalen e.V.
Postfach 92 47
47749 Krefeld
Telefon: 0 21 51 - 5 14 39 40
Fax: 0 21 51 - 5 14 39 51

Infoseite,Schweinehaltung,Tierseuchenkasse,Tierhaltung,Tierschutz,Veterinär,Veterinäramt,Tierarzt,Tierdokotor,Tiermedizin,sschwein,schwien,skhwein,schewin,zchwein,shcwein,shcwein,schweein,schweiin,schwwein,schhwein,scchwein,schweinn,schweim,schweni,chwein,schwei,veeteerinär,veteriinär,veterrinärr,vetterinär,vveterinär,veterinnär,veterimär,veterniär,eterinär,veterinä,haaltung,haltuung,halttung,haltungg,hhaltung,halltung,haltunng,haltumg,haltnug,altung,haltun,teir,tieer,tiier,tierr,ttier,ier,tie
Veterinär
Schweinehaltung
×