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Der amtsärztliche Dienst führt Untersuchungen zur gesundheitlichen Eignung zur Einstellung in den öffentlichen Dienst bzw. zur Übernahme in das Beamtenverhältnis durch.
Von der einstellenden Behörde erhält man ein Schreiben, in dem die Notwendigkeit einer amtsärztlichen Untersuchung aufgeführt wird. Eine Terminvergabe kann erst erfolgen, wenn uns das Schreiben vorliegt.
Sollte in dem Schreiben kein Vermerk vorhanden sein, dass dem Gesundheitsamt eine Kopie zugegangen ist, lassen Sie uns das komplette Schreiben per Post, Fax, E-Mail oder persönlich zukommen, inklusive Angabe Ihres Geburtsdatums. Sie erhalten dann zeitnah schriftlich einen Termin für die Untersuchung.
Prinzipiell ist das für den Wohnort zuständige Gesundheitsamt aufzusuchen. Sollten Sie außerhalb des Märkischen Kreises gemeldet sein, möchten aber die Untersuchung gerne beim Märkischen Kreis durchführen lassen, benötigen Sie vom dortigen Gesundheitsamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (inklusive Angaben evtl. vorhandener Vorunterlagen).
Von uns bekommen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, wenn Sie im Märkischen Kreis wohnen, die Untersuchung aber bei einem anderen Gesundheitsamt durchführen lassen möchten.
Bitte bringen Sie einen gültigen Lichtbildausweis zur Untersuchung mit.
Je nach anfordernder Behörde können Kosten von bis zu 140 € anfallen.
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 15 58762 Altena
Silvia
Sauder
- Telefon
- 02371 966-8066
- Fax
- 02371 966888066
- S.Sauder@maerkischer-kreis.de
Bianca
Schrenner
- Telefon
- 02351 966-6900
- Fax
- 02351 966886900
- B.Schrenner@maerkischer-kreis.de
Untersuchung bei Verbeamtung - Einstellung im öffentlichen Dienst
Der amtsärztliche Dienst führt Untersuchungen zur gesundheitlichen Eignung zur Einstellung in den öffentlichen Dienst bzw. zur Übernahme in das Beamtenverhältnis durch.
Von der einstellenden Behörde erhält man ein Schreiben, in dem die Notwendigkeit einer amtsärztlichen Untersuchung aufgeführt wird. Eine Terminvergabe kann erst erfolgen, wenn uns das Schreiben vorliegt.
Sollte in dem Schreiben kein Vermerk vorhanden sein, dass dem Gesundheitsamt eine Kopie zugegangen ist, lassen Sie uns das komplette Schreiben per Post, Fax, E-Mail oder persönlich zukommen, inklusive Angabe Ihres Geburtsdatums. Sie erhalten dann zeitnah schriftlich einen Termin für die Untersuchung.
Prinzipiell ist das für den Wohnort zuständige Gesundheitsamt aufzusuchen. Sollten Sie außerhalb des Märkischen Kreises gemeldet sein, möchten aber die Untersuchung gerne beim Märkischen Kreis durchführen lassen, benötigen Sie vom dortigen Gesundheitsamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (inklusive Angaben evtl. vorhandener Vorunterlagen).
Von uns bekommen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, wenn Sie im Märkischen Kreis wohnen, die Untersuchung aber bei einem anderen Gesundheitsamt durchführen lassen möchten.
Je nach anfordernder Behörde können Kosten von bis zu 140 € anfallen.
Bitte bringen Sie einen gültigen Lichtbildausweis zur Untersuchung mit.
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