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Waffenwesen

Hier finden Sie hilfreiche Informationen des Märkischen Kreises zu Waffen- und Munitionsangelegenheiten, zur sicheren Aufbewahrung von Waffen sowie deren Rücknahme und Verwertung.

Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Zentrale E-Mail-Erreichbarkeit: 

ZA1Waffen.MaerkischerKreis@​polizei.nrw.de

Zentrale Faxnummer: 02371 9199-2191

Hinweise zu Anträgen und Formularen

  • Dem Antrag "Waffenangelegenheiten - Erteilung einer Waffenbesitzkarte für Jäger" ist zusätzlich eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes, Ihres gültigen Jagdscheins sowie Nachweise über die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen beizufügen.
  • Dem Antrag "Waffenangelegenheiten - Erteilung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen" ist zusätzlich eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes, Ihrer Verbandsbescheinigung, Ihres Schießbuchs sowie Nachweise über die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen beizufügen.
  • Dem Antrag "Waffenangelegenheiten - Anzeige des Erwerbs einer Schusswaffe gem. § 37 WaffG" ist stets die Waffenbesitzkarte im Original beizufügen, damit darin die Eintragung vorgenommen werden kann. Zusätzlich ist ein Bedürfnisnachweis (Jagdschein, Schießbuch etc.) beizufügen. Dieses Formular ist bei Waffenüberlassung ebenfalls zu verwenden!
    • WICHTIGER HINWEIS: Der Erwerb/das Überlassen von Schusswaffen ist innerhalb von 14 Tagen schriftlich bei der Behörde anzuzeigen!
  • Dem Antrag "Waffenangelegenheiten - Erteilung einer Erlaubnis gem. § 27 WaffG (Schießstätten)" ist zusätzlich ein Versicherungsnachweis sowie ein Sachverständigengutachten beizufügen.
  • Dem Antrag "Waffenangelegenheiten - Erteilung einer Anzeigebescheinigung für Magazine und Magazingehäuse" beizufügen sind entsprechende Nachweise (z.B. Kaufbelege o.ä.). Sollten keine entsprechenden Nachweise vorliegen, ist eine schriftliche Erklärung über das Erwerbsdatum beizufügen. Die Anzeige besteht aus einem Anzeigedeckblatt sowie einer Anlage, die nur zusammen ausgefüllt die erforderliche Anzeige ergeben.
    • Weitere Hinweise erhalten Sie unter Downloads im PDF "Hinweise zur Anzeige über den Besitz eines oder mehrerer Magazine oder Magazingehäuse gemäß §58 Abs. 17 WaffG".
  • Die Unbrauchbarmachung einer Schusswaffe sowie Überlassung, Erwerb und Vernichtung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen ist innerhalb von 2 Wochen anzeigepflichtig. Ein Abhandenkommen ist unverzüglich anzuzeigen. Nutzen Sie dafür das Formular "Waffenangelegenheiten - Anzeige für deaktivierte Schusswaffen gem. § 37d WaffG".

Wir stellen Ihnen einige wichtige Anträge und Formulare als PDF-Dateien zum Download bereit. Bitte übersenden Sie Ihren Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit den erforderlichen Nachweisen an die

Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
ZA 1 – Waffenrecht
Friedrichstraße 70
58636 Iserlohn

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Waffenschein
Munitionsangelegenheiten

Kontakt

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