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Eintragung der Änderung in die Fahrzeugpapiere
Sollen die technischen Daten in der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugbrief und/oder Fahrzeugschein) geändert werden, ist in der Regel ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder einer technischen Prüfstelle erforderlich.
In manchen Fällen genügt auch eine Bescheinigung der Kfz-Werkstatt (z.B. Einbau eines Katalysators oder Partikelfilters) oder eine Herstellerbescheinigung (z.B. Korrektur falscher Eintragungen durch den Fahrzeughersteller).
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) soweit betroffen oder falls "alter" Fahrzeugbrief
- Gutachten ("Änderungsabnahme") des amtlich anerkannten Sachverständigen oder Einbaubescheinigung der Werkstatt i. V. m. der ABE des eingebauten Partikelfilters oder Katalysators oder Herstellerbescheinigung
12 Euro, zzgl. 4,10 Euro bei Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
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Sollen die technischen Daten in der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugbrief und/oder Fahrzeugschein) geändert werden, ist in der Regel ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder einer technischen Prüfstelle erforderlich.
In manchen Fällen genügt auch eine Bescheinigung der Kfz-Werkstatt (z.B. Einbau eines Katalysators oder Partikelfilters) oder eine Herstellerbescheinigung (z.B. Korrektur falscher Eintragungen durch den Fahrzeughersteller).
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) soweit betroffen oder falls "alter" Fahrzeugbrief
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12 Euro, zzgl. 4,10 Euro bei Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
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Sollen die technischen Daten in der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugbrief und/oder Fahrzeugschein) geändert werden, ist in der Regel ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder einer technischen Prüfstelle erforderlich.
In manchen Fällen genügt auch eine Bescheinigung der Kfz-Werkstatt (z.B. Einbau eines Katalysators oder Partikelfilters) oder eine Herstellerbescheinigung (z.B. Korrektur falscher Eintragungen durch den Fahrzeughersteller).
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) soweit betroffen oder falls "alter" Fahrzeugbrief
- Gutachten ("Änderungsabnahme") des amtlich anerkannten Sachverständigen oder Einbaubescheinigung der Werkstatt i. V. m. der ABE des eingebauten Partikelfilters oder Katalysators oder Herstellerbescheinigung
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In manchen Fällen genügt auch eine Bescheinigung der Kfz-Werkstatt (z.B. Einbau eines Katalysators oder Partikelfilters) oder eine Herstellerbescheinigung (z.B. Korrektur falscher Eintragungen durch den Fahrzeughersteller).
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Sollen die technischen Daten in der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugbrief und/oder Fahrzeugschein) geändert werden, ist in der Regel ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder einer technischen Prüfstelle erforderlich.
In manchen Fällen genügt auch eine Bescheinigung der Kfz-Werkstatt (z.B. Einbau eines Katalysators oder Partikelfilters) oder eine Herstellerbescheinigung (z.B. Korrektur falscher Eintragungen durch den Fahrzeughersteller).
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- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Bürgerbüro Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-60
- buergerbuero-ld@maerkischer-kreis.de
- Anschrift
- 001 Griesenbrauckerstraße 6 58640 Iserlohn
Bürgerbüro Iserlohn
- Telefon
- 02351 966-60
- buergerbuero-is@maerkischer-kreis.de
Kfz - Zulassungsbescheinigung - Änderung der technischen Daten
Eintragung der Änderung in die Fahrzeugpapiere
Sollen die technischen Daten in der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugbrief und/oder Fahrzeugschein) geändert werden, ist in der Regel ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder einer technischen Prüfstelle erforderlich.
In manchen Fällen genügt auch eine Bescheinigung der Kfz-Werkstatt (z.B. Einbau eines Katalysators oder Partikelfilters) oder eine Herstellerbescheinigung (z.B. Korrektur falscher Eintragungen durch den Fahrzeughersteller).
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