Bekämpfung der Schwarzarbeit

Der Märkische Kreis ist in seinem Zuständigkeitsbereich für die Bekämpfung der Schwarzarbeit bei nicht angemeldeten Gewerbebetrieben bzw. nicht eingetragenen Handwerksbetrieben verantwortlich. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können.

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