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Wichtige Begriffe
Damit Sie im Krisenfall Begriffe richtig einschätzen und bewerten können, listen wir hier einmal die wichtigsten auf:
Von Großeinsatzlagen spricht man, wenn Leben oder Gesundheit zahlreicher Menschen oder Tiere oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind und aufgrund eines erheblichen Koordinierungsbedarfes eine rückwärtige Unterstützung der Einsatzkräfte erforderlich ist, die von einer Kommune allein nicht mehr geleistet werden kann.
Beispiele hierfür sind große Waldbrände, Unglücksfälle mit vielen Verletzten oder der Austritt von Gefahrstoffen.
Eine Katastrophe ist ein noch weitergehendes Schadensereignis als eine Großeinsatzlage. Dabei können Leben, Gesundheit, oder Sachwerte - bis hin zur lebensnotwendigen Versorgung und zu den natürlichen Lebensgrundlagen - in außergewöhnlichem Maße gefährdet oder wesentlich beeinträchtigt sein. Um eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit wirksam begegnen zu können, arbeiten in solchen Fällen die zuständigen Behörden und Dienststellen, Organisationen und eingesetzten Kräfte unter der Gesamtleitung der zuständigen Katastrophenschutzbehörde, dem Märkischen Kreis, eng zusammen. Beispiel hierfür wäre ein langfristiger, flächendeckender Stromausfall.
Der Krisenstab wird auf Ebene der Kreisverwaltung gebildet. In ihm sind Kräfte der Kreisverwaltung sowie externer Behörden, Stellen und Organisationen vertreten. Im Auftrag des Landrates koordiniert er im Ereignisfall alle Verwaltungsmaßnahmen, die mit dem Ereignis zusammenhängen. Er ist für die administrativ-organisatorische Aufgaben zuständig.
Die Einsatzleitung wird auf Kreisebene gebildet. Sie besteht aus Führungskräften der Feuerwehren im Märkischen Kreis sowie Fachberatern von beispielsweise Hilfsorganisationen und des THW. Sie führt im Auftrag des Landrates alle operativ-taktischen Einheiten (die Einsatzkräfte).
Auf Ebene der kreisangehörigen Kommunen sollten sogenannte Stäbe für außergewöhnliche Ereignisse eingerichtet werden. Auch auf dieser Ebene sind administrativ-organisatorische Aufgaben zu erledigen.
Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.
Unter Räumung ist eine angeordnete kurzfristige Freimachung eines betroffenen Bereiches (Objektes oder Gebietes) bei einer Gefährdung zu verstehen. Erstrangig auf Menschen und zweitrangig auf Tiere und Güter bezogen.
Eine Evakuierung ist hingegen eine organisierte Verlegung von Menschen aus einem akut gefährdeten in ein sicheres Gebiet, wo sie untergebracht, verpflegt und betreut werden (Aufnahme) können. Eine organisierte Verlegung von Menschen, Tieren und Gütern aus einem gefährdeten in ein sicheres Gebiet.