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Pflegeplanung - Örtliche Planung
Das Ziel der örtlichen Planung ist die Sicherstellung und Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten und wohnortnahen Pflegeinfrastruktur im Märkischen Kreis.
Nach § 7 des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG NRW) hat die Kommune eine örtliche Planung zu erstellen. Die örtliche Planung dient der Bestandsaufnahme über das vorhandene Angebot, mit dem Ziel, ein nach Quantität und Qualität ausreichendes sowie wirtschaftliches Hilfeangebot für ältere sowie pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige im Märkischen Kreis zur Verfügung zu stellen.
Darüber hinaus soll die örtliche Planung Angebote der komplementären Hilfen, neue Wohn- und Pflegeformen sowie zielgruppenspezifische Angebotsformen aufzeigen und bei der Weiterentwicklung der örtlichen Angebotsinfrastruktur einbeziehen.
Die Planung hat übergreifende Aspekte der Teilhabe einer altengerechten Quartiersentwicklung zur Sicherung eines würdevollen, inklusiven und selbstbestimmten Lebens, bürgerschaftliches Engagement und das Gesundheitswesen einzubeziehen. Aufgrund der Zielsetzung einer wohnortnahen Versorgung bezieht der Märkische Kreis die kreisangehörigen Gemeinden in den Planungsprozess ein. Zur Umsetzung der Planung teilt der Kreis anderen Behörden, die über Entscheidungsbefugnisse bei der Gestaltung der kommunalen Infrastruktur verfügen, die Ergebnisse des Planungsprozesses mit und stimmt sich mit diesen ab.
Die Ergebnisse der örtlichen Planung sowie die Umsetzung von Maßnahmen werden durch den Märkischen Kreis alle zwei Jahre, beginnend zum Stichtag 31.12.2015, zusammengestellt und veröffentlicht.