Die Krankenhausplanung des Landes Nordrhein-Westfalen verfolgt das Ziel, dass ein Krankenhaus im medizinischen Notfall gut und schnell angefahren werden kann. Ein Krankenhaus der Grund- und Notfallversorgung soll demnach für 90 Prozent der Bevölkerung innerhalb von 20 Minuten mit dem Auto erreichbar sein. Das Land NRW will mit der Reform die stationäre Versorgung stärken, die Qualität verbessern und den „Wettbewerb um Patienten, Fallzahlen und Personal“ beenden.
Im Ausschuss für Gesundheit und Soziales berichtete Fachbereichsleiter Volker Schmidt nun über den aktuellen Sachstand der Krankenhausplanung. Demnach haben die Krankenhäuser im Märkischen Kreis im Mai und Juni vom Gesundheitsministerium konkrete Daten übermittelt bekommen. Daraus geht hervor, welche Leistungsgruppen und welche Fallzahl jedem Krankenhaus zugestanden werden soll. In vielen Leistungsgruppen hatten die Krankenhäuser allerdings eine höhere Anzahl von Behandlungsfällen beantragt, berichtete Schmidt. Gleichzeitig wurde ein Anhörungsverfahren eröffnet, das den Krankenhäusern sowie der Kommunalen Konferenz für Gesundheit, Senioren und Pflege die Möglichkeit eröffnete, Stellung zu den aus Düsseldorf übermittelten Daten zu beziehen.
In der Stellungnahme wurden neben der Anzahl von Behandlungsfällen weitere Punkte moniert. Vom Rettungsdienst wird der Wegfall der Notfallversorgung für Schlaganfallpatienten im nördlichen Kreisgebiet kritisch gesehen. Die Zuordnung von Behandlungsfällen zu einzelnen Leistungsgruppen sei nicht immer eindeutig. Und auch die Definition einer Notfallbehandlung wird „problematisch eingeschätzt“.
Wie geht es weiter?
Das Gesundheitsministerium werde sich nun mit allen Stellungnahmen aus NRW, darunter auch aus dem Märkischen Kreis, auseinandersetzen, berichtete Volker Schmidt. Bis zum Jahresende 2024 sollen alle Krankenhäuser dann die entsprechenden Feststellungsbescheide vom Land erhalten. Danach wissen die einzelnen Kliniken, wie sie sich ausrichten sollen und welche Leistungsgruppen sie künftig anbieten dürfen.
Zentralisierung des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes
Ein erster Schritt zur Zentralisierung des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes ist vollzogen. Im Ausschuss für Gesundheit und Soziales wurde der Verwaltungsvorschlag detailliert unter die sprichwörtliche Lupe genommen. Letztendlich stimmten die Ausschussmitglieder einstimmig dafür. Somit ist eine Zustimmung im Kreisausschuss (26. September) sowie im Kreistag (10. Oktober) wohl nur Formsache.
Fachbereichsleiter Volker Schmidt stellte im Ausschuss mit Nachdruck klar, dass die Aufgabe einzelner Räumlichkeiten in erster Linie NICHT der finanziellen Einsparung von voraussichtlich mehr als 300.000 Euro dient. Vielmehr ginge es um die langfristige, inhaltliche Arbeit des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes und den Einsatz ärztlicher Kapazitäten. Denn auch im Märkischen Kreis sei es immer schwieriger, Ärztinnen und Ärzte für den Gesundheitsdienst zu finden. Der Ärztemangel werde sich absehbar eher noch verschärfen als vermindern.
Deshalb würden nun auch medizinische Assistenzkräfte im Kreisgebiet, die speziell dafür geschult sind, für Schuleingangsuntersuchungen eingesetzt – wie in vielen anderen Regionen Deutschlands längst üblich. Etwa 90 Prozent der ca. 4.000 Kinder im Märkischen Kreis werden Jahr für Jahr problemlos eingeschult. Um auch zukünftig diese große Zahl an Untersuchungen rechtzeitig vor den Sommerferien abschließen zu können, sollen Fahrten beispielsweise von Menden nach Meinerzhagen oder Hemer nach Halver vermieden werden. Die Ärztinnen kümmern sich neben den Schuleingangsuntersuchungen unter anderem auch um das Kindergartenscreening und um die Erstellung ärztlicher Gutachten. An Schulen sind sie mit ihrer Expertise zudem gefragte und geschätzte Ansprechpartner für gesundheitliche Themen.
Nach eingehender Debatte sprachen sich alle Ausschussmitglieder dafür aus, die Räumlichkeiten in Halver, Hemer, Kierspe, Meinerzhagen, Plettenberg und Werdohl zukünftig sukzessive nicht mehr zu nutzen. Die Schuleingangsuntersuchungen sollen dann ausschließlich in Menden (Berufskolleg, Hofeskamp), Iserlohn (Friedrichstraße) und im Kreishaus Lüdenscheid erfolgen.
Sozialpsychiatrischer Dienst: Weiterhin niederschwellige Angebote
Beim sozialpsychiatrischen Dienst sollen in jeder Stadt und jeder Gemeinde weiterhin niederschwellige Betreuungsangebote erhalten bleiben, kündigte Volker Schmidt im Ausschuss an. Nebenstellen in bisherigen Größen sind dafür aber nicht mehr zwingend notwendig. Deshalb sind kostengünstigere Anmietungen einzelner Räume oder die Wahrnehmung von Sprechstunden in Rathäusern der kreisangehörigen Kommunen mögliche, alternative Varianten.