den Museen des Märkischen Kreises wird bald kein Eintritt mehr erhoben. Das hat der Kreistag am Donnerstag mehrheitlich im Hotel Kaisergarten in Neuenrade entschieden. Einstimmig verabschiedet wurde die neue Gebührensatzung für das Kreisarchiv und die Landeskundliche Bibliothek. |
Im Kreisausschuss hatte der Schlagabtausch um die Eintrittsgelder für die Museen der Burg Altena, das Deutsche Drahtmuseum und die Luisenhütte in Balve-Wocklum bereits begonnen, im Kreistag wurde er fortgesetzt. Wie erwartet und angekündigt hatten die Fraktionen von SPD, FDP, UWG und Die Linke einen Antrag eingereicht. Die Mehrheit folgte diesem Antrag, keine Eintrittsgelder mehr für die drei Museen des Kreises zu erheben. Begründung: zu hohe Anschaffungskosten für ein neues, erforderliches Kassensystem (im sechsstelligen Bereich) sowie die Einsparung einer Stelle im Aufsichtsdienst der Burg Altena (etwa 63.000 Euro jährlich). Neben den wirtschaftlichen Aspekten wurden zudem noch Marketing-Gründe genannt.
Das sah die CDU anders. Sie sprach von einem „unsolidarischen Akt“ und einem „schlechten Signal“ für die kommunale Familie. Eine Mehrheit hatte aber letztendlich die eintrittsfreie Variante. Die Kreistagsfraktion „Die Linke“ schlug darüber hinaus vor, eine Art Spendenbox aufzustellen. Wem der Besuch der Museen gefalle, der könne – selbstverständlich auf freiwilliger Basis – einen Obolus hinterlassen.
„Eintritt frei“ in den Museen des Kreises wird mit der Veröffentlichung der Änderungssatzung zur allgemeinen Gebührensatzung im Amtsblatt gelten.
Keine Diskussion, stattdessen eine große Mehrheit, gab es für die neue Gebührensatzung des Kreisarchivs und der Landeskundlichen Bibliothek, die ebenfalls mit der Veröffentlichung im Amtsblatt wirksam wird. Zuletzt waren die Gebühren für die Dienstleistungen im Jahr 2010 angepasst worden. Bei der neuen Berechnung hat die Kreisverwaltung die Preissteigungsrate der vergangenen 14 Jahre berücksichtigt und die Gebühren an denen der Nachbarkommunen angeglichen. So sollen beispielsweise Beratungen bis zu einer halben Stunde statt 15 Euro künftig 25 Euro kosten. Für Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte wird der Märkische Kreis zukünftig 32 Euro statt aktuell 25 Euro pro Stück veranschlagen.
Mediendatenbank: Selbständiges Herunterladen von Fotos bleibt gratis
Auch für die Nutzung der Mediendatenbank wird das Kreisarchiv zukünftig Gebühren erheben. Seit ihrer Einführung im Jahr 2016 bis Ende 2022 wurden 559.024 Zugriffe registriert. Das selbständige Herunterladen von Fotos mit geringer Auflösung, integriertem Wasserzeichen und Signatur wird weiterhin gratis sein. Die Bereitstellung von Bildern in Originalgröße ohne Wasserzeichen und ohne Signatur soll hingegen auch für Privatpersonen – wie bereits für kommerzielle, insbesondere gewerbliche Nutzungen – fortan gebührenpflichtig werden.
Umkennzeichnungen auf MK: Verwaltung prüft Gebührenverzicht
Im Kreistag waren darüber hinaus der Hacker-Angriff auf den kommunalen Dienstleister „Südwestfalen-IT“ sowie die Folgen für die Bürgerbüros in Lüdenscheid und Iserlohn ein Thema. Mehrheitlich beschlossen wurde ein Antrag der CDU-Kreistagsfraktion, dass die Kreisverwaltung den Verzicht auf Gebühren und Auslagen prüfen wird. Gemeint sind Gebühren, die sich bei einer Umkennzeichnung auf „MK“ von Fahrzeugen ergeben, die bei einer anderen Zulassungsbehörde registriert wurden.
Eine Umschreibung auf ein MK-Kennzeichen kostet eine Gebühr in Höhe von 38 Euro. Ginge man – wie im Kreis Siegen-Wittgenstein – von 10.000 Vorgängen aus, ist ein Gebührenausfall in Höhe von geschätzten 380.000 Euro zu erwarten. Auch die Anzahl der Vorgänge ist lediglich geschätzt, und könnte demnach noch steigen. Die Kreisverwaltung wird das nun genauer prüfen.
„Bezahlkarte für Flüchtlinge“: Beratung vertagt
Wie erwartet fiel im Kreistag keine Entscheidung bezüglich der „Bezahlkarte für Flüchtlinge“. Das Thema wurde ohne Beratung und Abstimmung in den nächsten Sitzungslauf vertagt, da viele Fragen von Landes- und Bundesseite noch ungeklärt sind – darunter die Kostenübernahme.