Insgesamt 298.938 Wahlberechtigte aus dem Märkischen Kreis sind am Sonntag, 9. Juni, dazu aufgerufen, ihre Stimmen zur Europawahl abzugeben. Zumindest, sofern sie nicht per Briefwahl bereits gewählt haben. Knapp 6.824 16- und 17-jährige haben die Chance, erstmals an einer Europawahl teilzunehmen. Jeder Wahlberechtige hat eine Stimme und kann diese an eine der 34 Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen vergeben, die auf dem rund 80 Zentimeter langen Stimmzettel zu finden sind.
Die Wahllokale in den jeweiligen Städten und Gemeinden öffnen in der Zeit von 8 bis 18 Uhr. Bis spätestens dann müssen auch die Briefwahlunterlagen bei der zuständigen Kommune eingegangen sein. Die Auszählung der Stimmen kann ab 18 Uhr mittels Vote-Manager auf der Not-Homepage des Kreises mitverfolgt werden. Der Vote-Manager ist am Sonntag über www.maerkischer-kreis.org zu finden. Weitere Infos zu den Wahllokalen gibt es bei den zuständigen Städten und Gemeinden.
Kreisweit gibt es 428 Urnen- und Briefwahlbezirke, in denen die Wahlhelfer festhalten, hinter welchen Namen der 34 Parteien, die aus Nordrhein-Westfalen in das Parlament einziehen wollen, die Bürger ihr Kreuz gemacht haben. 2019 hatte die Wahlbeteiligung im Märkischen Kreis bei 56,31 Prozent gelegen.
2019 verteilten sich die 168.654 gültigen Stimmen wie folgt:
- CDU: 31,31 Prozent
- SPD: 19,46 Prozent
- Bündnis 90/Die Grünen: 18,03 Prozent
- AfD: 10,07 Prozent
- Die Linke: 3,71 Prozent
- FDP: 7,11 Prozent
- Sonstige: 10,30 Prozent
Am 16. Juli kommt das neu-gewählte Europäische Parlament dann zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen.
Hintergrund
Insgesamt dürfen zwischen dem 6. und 9. Juni in den 27 EU-Mitgliedsstaaten rund 373 Millionen Wahlberechtigte ihre Stimme abgeben.
Die Europawahl wird den jeweiligen Vorschriften der Mitgliedstaaten entsprechend organisiert. Die EU-Staaten müssen sich jedoch an einige im Unionsrecht festgelegte gemeinsame Bestimmungen halten. Unter anderem muss die Wahl nach dem Verhältniswahlsystem erfolgen.
Mit Blick auf Wahllisten unterscheiden sich die Systeme der EU-Staaten. Es gibt geschlossene, halboffene und offene Listen. Bei geschlossenen Listen kann man die Reihenfolge der Kandidatinnen und Kandidaten nicht ändern. Bei halboffenen Listen wählen die Bürgerinnen und Bürger eine bestimmte Liste, entscheiden jedoch selbst über die Reihenfolge der Kandidatinnen und Kandidaten. Bei offenen Listen können wiederum Kandidatinnen und Kandidaten von verschiedenen Listen gewählt werden.
Auch das Wahlalter bestimmen die Mitgliedstaaten selbst. In den meisten EU-Staaten können Wählerinnen und Wähler ab 18 Jahre ihre Stimme abgeben – außer in Griechenland, wo die Altersgrenze bei 17 Jahren liegt, und in Belgien, Deutschland, Malta und Österreich, wo das Mindestwahlalter 16 Jahre beträgt. Das Mindestalter für eine Kandidatur bei der Europawahl liegt in den Mitgliedstaaten zwischen 18 und 25 Jahren.