Kreis ordnet Tempo 30 auf Friedrich-Ebert-Straße in Kierspe an - Entscheidung auf Grundlage der geltenden Straßenverkehrsordnung

Der Märkische Kreis hat in Kierspe auf Teilen der Friedrich-Ebert-Straße beidseitig Tempo 30 angeordnet. Grundlage der Entscheidung ist eine Lärmberechnung des Landesbetriebs Straßen.NRW.

Der Märkische Kreis hatte gemeinsam mit den Kommunen vereinbart, zwei Monate nach Anordnung der Sperrung der Bedarfsumleitung für den überregionalen Lkw-Verkehr Messungen im Volmetal durchzuführen. Nach Abschluss der Messungen ist das gesamte gesammelte Datenmaterial gesichtet, ausgewertet und auf Plausibilität überprüft worden. Auch ein gemeinsamer Termin mit den Fachleuten aller beteiligten Kommunen und Behörden fand im November 2023 statt. Ein Weg, der einvernehmlich mit der Stadt Kierspe vereinbart worden war.

Wichtig: Dabei gilt es, nicht nur punktuell einzelne Messstellen zu betrachten, sondern ein Gesamtbild etwaiger Änderungen der Verkehrsströme zu ermitteln. Die Kreisverwaltung trifft Entscheidungen auf der Grundlage der geltenden Straßenverkehrsordnung und im Rahmen des gesetzlichen Handlungsrahmens. Mit Blick auf Kierspe stellt eine durch Straßen.NRW erstellte Lärmberechnung die Grundlage für die Entscheidung dar.

Messungen der Stadt Kierspe und des Märkischen Kreises zeigen: In Kierspe hat der Lkw-Verkehr zugenommen. Ob und inwieweit ein Handlungsbedarf besteht, ist aber nicht allein eine Frage der zahlenmäßigen Veränderungen und auch keine politische Entscheidung. Der Handlungsrahmen wird durch die gesetzlichen Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) bestimmt. Die StVO fordert in Bezug auf verkehrsrechtliche Anordnungen eine besondere Gefahrenlage (Paragraf 45, Abs. 9 StVO). Etwaige Maßnahmen müssen daher zur Gefahrenabwehr geeignet, erforderlich, angemessen und auch rechtssicher sein. Eine Zunahme der Verkehrsmenge allein rechtfertigt noch keine verkehrlichen Anordnungen.

Verkehrszählungen

Bereits im November vergangenen Jahres hatte der Märkische Kreis die zulässige Geschwindigkeit über weite Teile der Kölner Straße auf 30 Stundenkilometer begrenzt. Auch im Bereich der Friedrich-Ebert-Straße in Kierspe waren Verkehrszählungen des Kreises und der Stadt erfolgt. Für den Lkw-Verkehr wurde eine Steigerung der Verkehrsbelastung von etwa 1.680 Lkw (in der Zeit vor der Anordnung des Lkw-Durchfahrtverbots in Lüdenscheid) auf nunmehr etwa 1.950 Lkw pro Tag festgestellt. Ebenso liegt eine Lärmberechnung des Landesbetriebs Straßen.NRW vor. Sie dient als Grundlage für die Entscheidung, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen nach StVO angeordnet werden können.

Mildestes Mittel zur Gefahrenbeseitigung

Ergebnis: Die Lärm-Messwerte auf der Friedrich-Ebert-Straße liegen in der Gesamtbetrachtung auf einem etwas niedrigeren Niveau als in der Kölner Straße. Dennoch ermöglichen sie im Sinne der Straßenverkehrsordnung Maßnahmen zur Gefahrenbeseitigung. Dabei ist das mildeste Mittel zu wählen, das zur Gefahrenbeseitigung erforderlich ist. Mit einer Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h kann das Lärmniveau auf ein zulässiges Maß begrenzt werden.

Der Märkische Kreis hat daher auch auf Teilen der Friedrich-Ebert-Straße (Nummer 311 bis 375) in Kierspe beidseitig Tempo 30 angeordnet – befristet, bis der Neubau der Brücke steht. Die Anordnung für die Temporeduzierung ist erfolgt. Anschließend wird der Landesbetrieb Straßen.NRW die Beschilderung vornehmen.

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