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Bundestagswahl 2025
Aktuelle Informationen
Wahlkreis 149 – Märkischer Kreis II
Aktuell gilt der 28.09.2025 als Datum der Bundestagswahl. Allerdings ist von Neuwahlen auszugehen. Die nächste vorgezogene Bundestagswahl 2025 wird dann - vorbehaltlich einer amtlichen Veröffentlichung des Bundes - am 23. Februar 2025 stattfinden.
Im Falle der vorgezogenen Neuwahl erlässt das Bundesministerium des Innern und für Heimat eine Verordnung, die bestimmte wahlrechtliche Fristen verkürzt. Der Referentenentwurf der Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag (§ 52 Absatz 3 Bundeswahlgesetz) liegt bereits vor.
Der Verordnungsentwurf kann auf der Webseite des Bundesinnenministeriums eingesehen werden: .
Dennoch gilt aktuell:
Erst nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung durch das Bundesministerium und nach Feststellung des Wahltages der Neuwahl kann die öffentliche Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin vom 25.11.2024 über die Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für den Bundestagswahlkreis 149 - Märkischer Kreis II zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages am 28.09.2025 angepasst werden.
Die Änderung wird insbesondere alle Daten betreffen, die im Vorfeld einer Bundestagswahl zu beachten sind. So werden z.B. Kreiswahlvorschläge mit all ihren Unterlagen wesentlich früher eingereicht werden müssen als derzeit spätestens zum 21.07.2025 vorgesehen.
Die Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin wird im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises veröffentlich.
Detailinformation zur Beteiligungsanzeige
im Fall einer Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, können als solche einen Wahlvorschlag nur einreichen, wenn sie spätestens am siebenundvierzigsten Tage vor der Wahl, demzufolge spätestens am 07. Januar 2025 bis 18.00 Uhr (Ausschlussfrist) der Bundeswahlleitung ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt haben und der Bundeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Die Erfordernisse ergeben sich aus § 18 Bundeswahlgesetz.
Die Anschrift der Bundeswahlleitung lautet:
Die Bundeswahlleiterin
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Detailinformationen zum Kreiswahlvorschlag
im Fall einer Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Die Bundeswahlleiterin hat mit Schreiben vom 11.11.2024 die Parteien über die Verfahrensweise für den Fall der Auflösung des Deutschen Bundestages informiert. Hier wird u. a. darauf hingewiesen, dass die Zahl der Unterstützungsunterschriften nicht reduziert wird. Für Nordrhein-Westfalen sind somit mindestens 200 gültige Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten für einen Kreiswahlvorschlag beizubringen. Dieses Erfordernis gilt auch weiterhin für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber.
Soweit die Veröffentlichung wie dort vermerkt erfolgt, müssten Kreiswahlvorschläge ausgehend vom angekündigten Termin der Bundestagswahl 23. Februar 2025 bis spätestens zum
20. Januar 2025 / 18:00 Uhr
(Ausschlussfrist; 34. Tag vor der Wahl)
bei der Kreiswahlleiterin eingehen.
Die Aufstellung von Wahlvorschlägen oder hierfür vorbereitende Schritte (zum Beispiel Vertreterwahlen) im Vorfeld einer regulär terminierten Bundestagswahl müssen nicht aufgrund eines etwaigen vorgezogenen Wahltermins wiederholt werden. Sie gelten für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag, auch wenn als konkreter Termin der 28.09.2025 vorausgefüllt ist.
Damit behalten auch alle bisher eingereichten und/ oder von der Kreiswahlleiterin des Wahlkreises 149 ausgegebenen Unterlagen zu einem Kreiswahlvorschlag ihre Gültigkeit bei vorgezogener Bundestagswahl. Es besteht kein Erfordernis, die Vordrucke selbständig handschriftlich abzuändern. Dies wird auch nicht empfohlen. Eine Neuwahl bedeutet in diesem Zusammenhang, dass entsprechend den Vorgaben des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung, die Wahl wie eine „reguläre“ Bundestagswahl – nur mit verkürzten Fristen – vorbereitet und durchgeführt wird.
Erreichbarkeit des Büros der Kreiswahlleitung des Wahlkreises 149
über den Jahreswechsel 2024/2025
Vor dem Hintergrund der verkürzen Fristen bei einer Neuwahl, ist das Büro der Kreiswahlleitung des Wahlkreises 149 für Angelegenheiten zur Bundestagswahl wie folgt erreichbar:
Montag, 23.12.2024:
allgemeine Öffnungszeit des Kreishauses Lüdenscheid von 08.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag, 24.12.2024:
Telefonische Sprechzeit von 08.30 bis 10.00 Uhr
Telefon: 02351 966.6317
Freitag, 27.12.2024:
Sprechzeit für Bundestagswahlangelegenheiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung von 08.30 bis 12.00 Uhr
Telefon: 02351 966-6105
Montag, 30.12.2024:
Sprechzeit für Bundestagswahlangelegenheiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung von 08.30 bis 12.00 Uhr
Telefon: 02351 966-6142
Dienstag, 31.12.2024:
Telefonische Sprechzeit von 08.30 bis 10.00 Uhr
Telefon: 02351 966-6317 oder 02351 966-6142
Donnerstag, 02.01.2025:
allgemeine Öffnungszeit des Kreishauses Lüdenscheid von 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
Freitag, 03.01.2025:
allgemeine Öffnungszeit des Kreishauses Lüdenscheid von 08.30 bis 12.00 Uhr
Darüber hinaus besteht wie gewöhnlich auch die Möglichkeit, Unterlagen für die Bundestagswahl zu übersenden
(adressiert an Märkischer Kreis, Fachdienst 10, Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid)
oder in den Hausbriefkasten am Haupteingang des Kreishauses Lüdenscheid
(Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid)
einzuwerfen.
Bei Presseanfragen, die den Wahlkreis 149 betreffen, wenden Sie sich bitte ausschließlich an die Pressestelle.
E-Mail: pressestelle@maerkischer-kreis.de .
Kontakt
Frau Gödde
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid