Lebensmittelüberwachung

Die Sicherheit und Qualität unserer Lebensmittel stehen im Märkischen Kreis an oberster Stelle. Ob in der Herstellung, im Handel oder direkt bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern – unsere Lebensmittelüberwachung sorgt mit regelmäßigen Kontrollen und gezielten Probenahmen dafür, dass Sie sich auf die gute Qualität der Produkte verlassen können.

Unsere Aufgaben auf einen Blick

  • Regelmäßige Kontrollen: 
    Unangekündigte Überprüfungen in Supermärkten, Einzelhandelsgeschäften, Bio-Läden und Lebensmittelbetrieben.
     
  • Probenahme und Analyse: 
    Geplante Probenentnahmen, Untersuchungen bei Verdachtsfällen oder aufgrund von Verbraucherbeschwerden – ausgewertet in staatlichen Labors.
     
  • Beratung für Betriebe: 
    Unterstützung der Lebensmittelwirtschaft bei der Planung neuer Betriebsstätten oder Änderungen bestehender Einheiten.
     
  • Verbraucherschutz: 
    Jede eingehende Beschwerde wird ernst genommen und umgehend geprüft.

Einblicke in die Lebensmittelüberwachung

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Alle Betriebe, in denen verderbliche Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, werden regelmäßig überprüft. Die Lebensmittelüberwachung kontrolliert unangekündigt in Verbrauchermärkten, im Lebensmitteleinzelhandel, in Bio-Läden und anderen Lebensmittelbetrieben.

In den Betrieben werden Proben der dort hergestellten oder angebotenen Produkte entnommen. Die Probeentnahme erfolgt nach einem Plan, bei Verdacht oder aufgrund einer Verbraucherbeschwerde. Die Proben werden von den Staatlichen Untersuchungsämtern untersucht.

Verbraucherbeschwerden wird sofort nachgegangen.

  • Der Verkaufsstand sowie die Einrichtungsgegenstände und Arbeitsgeräte müssen sauber und Instand gehalten werden.
  • Geeignete Temperaturen für ein hygienisch einwandfreies Herstellen, Behandeln (z.B. Kühllagerung) und Inverkehrbringen (z.B. Heißhaltung) von Lebensmitteln müssen gewährleistet sein.
  • Verwendetes Wasser muss Trinkwasserqualität haben.
  • Das Personal hat ein hohes Maß an Sauberkeit zu halten und muss angemessene, saubere Kleidung, sowie erforderlichenfalls Schutzkleidung tragen; das Personal muss frei von ansteckenden Erkrankungen, infizierten Wunden, Hautinfektionen und Geschwüren sein.
  • Es müssen hygienische Sanitäreinrichtungen in erreichbarer Nähe zur Verfügung stehen.
  • Gegen Witterungseinflüsse ist der Stand nach oben hin abzuschirmen, z. B. durch ein Zeltdach.
  • Oberflächen von Arbeits- und Verkaufstischen für unverpackte Lebensmittel müssen glatt, abwaschbar und leicht zu reinigen sein.
  • Der Verkaufsstand muss mit einer Handwaschgelegenheit mit fließendem Wasser (z.B. Campingausstattung), Einweghandtüchern und Flüssigseife ausgestattet sein.
  • Unverpackte Lebensmittel sind so von den Käufern abzuschirmen, dass diese die Lebensmittel weder berühren noch in anderer Weise z.B. durch Anhauchen oder Anhusten nachteilig beeinflussen können.
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