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Psychische Gesundheit
Sozialpsychiatrischer Dienst/Betreuungsbehörde
Sozialpsychiatrischer Dienst
Für das emotionale Wohlbefinden, die Denkfähigkeit und unsere Interaktion mit anderen Menschen ist eine stabile seelische Gesundheit von entscheidender Bedeutung. Hierdurch können Herausforderungen besser bewältigt und positive Beziehungen aufgebaut werden, der Umgang mit Stress wird erleichtert.
Der Sozialpsychiatrische Dienst zeigt den Betroffenen Wege auf, dass psychiatrisch-psychotherapeutische Betreuungs- und Behandlungsangebot in Anspruch zu nehmen.
Gemeinsam mit den Betroffenen werden individuelle Lösungsmöglichkeiten erarbeitet.
Das Angebot richtet sich an Menschen mit seelischen Erkrankungen, wie zum Beispiel Depressionen, Angst und Zwangsstörungen sowie Wahnerkrankungen. Weitere Zielgruppen sind Menschen mit Alkohol- und Medikamentenabhängigkeiten sowie Menschen mit seelischen Erkrankungen im Alter. Die Beratungen finden sowohl in den Dienststellen wie auch auf Wunsch in der häuslichen Umgebung statt.
Nicht nur die Betroffenen selber, sondern auch Angehörige, Freunde und Menschen aus dem sozialen Umfeld können sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des sozialpsychiatrischen Dienstes wenden.
Neben Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagoginnen arbeiten Ärztinnen / Ärzte und stundenweise Psychologen im Dienst.
Betreuungsbehörde
Wenn jemand aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten oder Teile seiner Angelegenheiten selbst zu erledigen, kann ihm eine rechtliche Betreuerin oder ein rechtlicher Betreuer zur Seite gestellt werden. Der oder die Betroffene bleibt aber weiterhin geschäftsfähig, die Entscheidungen sollen im Einvernehmen mit der oder dem Betroffenen gefällt werden.
Wenn die Frage im Raum steht, ob eine rechtliche Betreuung erforderlich ist, beauftragt das zuständige Betreuungsgericht die Betreuungsbehörde mit der Sachverhaltsermittlung. Konkret bedeutet dies, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsbehörde klären, ob und für welche Bereiche eine Betreuung erforderlich ist oder ob es anderweitige Hilfen gibt, die eine Betreuung verhindern können. Außerdem wird von der Betreuungsbehörde geklärt, wer die Betreuung übernehmen kann.
Eine weitere wichtige Aufgabe besteht in der Information über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.