Ausländer - Aufenthaltserlaubnis allgemein

Erteilen einer Aufenthaltserlaubnis für berechtigte Personen.

Ausländer benötigen für den längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Sie kann zu unterschiedlichen Zwecken erteilt werden und ist abhängig vom Erfüllen verschiedener Voraussetzungen.

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel.
Mögliche Aufenthaltszwecke sind

  • Familienzusammenführung
  • Studium, Sprachkurse
  • Au-pair-Beschäftigung
  • Schüleraustausch / Schulbesuch, sonstige Ausbildungszwecke
  • Beschäftigung
  • Forschung
  • Selbständige Tätigkeit
  • Aufenthalt aus verschiedenen humanitären Gründen

Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit bis zu einem Jahr: 100,00€ 
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit über einem Jahr: 100,00€ 
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zu drei Monate: 96,00€ 
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis mehr als drei Monate: 93,00€

Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach der Aufenthaltsverordnung werden je nach Amtshandlung unterschiedliche Gebühren erhoben.

Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine der wesentlichen Voraussetzungen.

Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der persönlichen Vorsprache des Ausländers abschließend beurteilt werden.

  • biometrisches Passbild
  • Wohnraumbescheinigung
  • Arbeitgeberbescheinigung
  • Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
  • alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen etc.
  • bei Schülern/Studenten: Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung

Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.

Gesamtbearbeitungsdauer ca. 6 - 8 Wochen

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Ausländerangelegenheiten

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