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- Dienstleistungen A-Z
- Ausländer - Aufenthaltserlaubnis allgemein
Erteilen einer Aufenthaltserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländer benötigen für den längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Sie kann zu unterschiedlichen Zwecken erteilt werden und ist abhängig vom Erfüllen verschiedener Voraussetzungen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel.
Mögliche Aufenthaltszwecke sind
- Familienzusammenführung
- Studium, Sprachkurse
- Au-pair-Beschäftigung
- Schüleraustausch / Schulbesuch, sonstige Ausbildungszwecke
- Beschäftigung
- Forschung
- Selbständige Tätigkeit
- Aufenthalt aus verschiedenen humanitären Gründen
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine der wesentlichen Voraussetzungen.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der persönlichen Vorsprache des Ausländers abschließend beurteilt werden.
- biometrisches Passbild
- Wohnraumbescheinigung
- Arbeitgeberbescheinigung
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen etc.
- bei Schülern/Studenten: Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit bis zu einem Jahr: 100,00€
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit über einem Jahr: 100,00€
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zu drei Monate: 96,00€
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis mehr als drei Monate: 93,00€
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach der Aufenthaltsverordnung werden je nach Amtshandlung unterschiedliche Gebühren erhoben.
Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer ca. 6 - 8 Wochen
Erteilen einer Aufenthaltserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländer benötigen für den längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Sie kann zu unterschiedlichen Zwecken erteilt werden und ist abhängig vom Erfüllen verschiedener Voraussetzungen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel.
Mögliche Aufenthaltszwecke sind
- Familienzusammenführung
- Studium, Sprachkurse
- Au-pair-Beschäftigung
- Schüleraustausch / Schulbesuch, sonstige Ausbildungszwecke
- Beschäftigung
- Forschung
- Selbständige Tätigkeit
- Aufenthalt aus verschiedenen humanitären Gründen
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine der wesentlichen Voraussetzungen.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der persönlichen Vorsprache des Ausländers abschließend beurteilt werden.
- biometrisches Passbild
- Wohnraumbescheinigung
- Arbeitgeberbescheinigung
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen etc.
- bei Schülern/Studenten: Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
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Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit über einem Jahr: 100,00€
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zu drei Monate: 96,00€
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis mehr als drei Monate: 93,00€
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach der Aufenthaltsverordnung werden je nach Amtshandlung unterschiedliche Gebühren erhoben.
Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer ca. 6 - 8 Wochen
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Ausländer benötigen für den längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Sie kann zu unterschiedlichen Zwecken erteilt werden und ist abhängig vom Erfüllen verschiedener Voraussetzungen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel.
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- Au-pair-Beschäftigung
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- Aufenthalt aus verschiedenen humanitären Gründen
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine der wesentlichen Voraussetzungen.
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- bei Schülern/Studenten: Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
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Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis mehr als drei Monate: 93,00€
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach der Aufenthaltsverordnung werden je nach Amtshandlung unterschiedliche Gebühren erhoben.
Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
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Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel.
Mögliche Aufenthaltszwecke sind
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Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine der wesentlichen Voraussetzungen.
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Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis mehr als drei Monate: 93,00€
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Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der persönlichen Vorsprache des Ausländers abschließend beurteilt werden.
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- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen etc.
- bei Schülern/Studenten: Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit bis zu einem Jahr: 100,00€
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit über einem Jahr: 100,00€
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zu drei Monate: 96,00€
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Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach der Aufenthaltsverordnung werden je nach Amtshandlung unterschiedliche Gebühren erhoben.
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- Schüleraustausch / Schulbesuch, sonstige Ausbildungszwecke
- Beschäftigung
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Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine der wesentlichen Voraussetzungen.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der persönlichen Vorsprache des Ausländers abschließend beurteilt werden.
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- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen etc.
- bei Schülern/Studenten: Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
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Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zu drei Monate: 96,00€
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Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach der Aufenthaltsverordnung werden je nach Amtshandlung unterschiedliche Gebühren erhoben.
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Mögliche Aufenthaltszwecke sind
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- Schüleraustausch / Schulbesuch, sonstige Ausbildungszwecke
- Beschäftigung
- Forschung
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Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine der wesentlichen Voraussetzungen.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der persönlichen Vorsprache des Ausländers abschließend beurteilt werden.
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- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen etc.
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Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach der Aufenthaltsverordnung werden je nach Amtshandlung unterschiedliche Gebühren erhoben.
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Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine der wesentlichen Voraussetzungen.
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Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zu drei Monate: 96,00€
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Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach der Aufenthaltsverordnung werden je nach Amtshandlung unterschiedliche Gebühren erhoben.
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Ausländer benötigen für den längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Sie kann zu unterschiedlichen Zwecken erteilt werden und ist abhängig vom Erfüllen verschiedener Voraussetzungen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel.
Mögliche Aufenthaltszwecke sind
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Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine der wesentlichen Voraussetzungen.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der persönlichen Vorsprache des Ausländers abschließend beurteilt werden.
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- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen etc.
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Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit über einem Jahr: 100,00€
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zu drei Monate: 96,00€
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis mehr als drei Monate: 93,00€
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach der Aufenthaltsverordnung werden je nach Amtshandlung unterschiedliche Gebühren erhoben.
Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer ca. 6 - 8 Wochen
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Ausländer benötigen für den längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Sie kann zu unterschiedlichen Zwecken erteilt werden und ist abhängig vom Erfüllen verschiedener Voraussetzungen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel.
Mögliche Aufenthaltszwecke sind
- Familienzusammenführung
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- Au-pair-Beschäftigung
- Schüleraustausch / Schulbesuch, sonstige Ausbildungszwecke
- Beschäftigung
- Forschung
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Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine der wesentlichen Voraussetzungen.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der persönlichen Vorsprache des Ausländers abschließend beurteilt werden.
- biometrisches Passbild
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- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen etc.
- bei Schülern/Studenten: Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit bis zu einem Jahr: 100,00€
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit über einem Jahr: 100,00€
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zu drei Monate: 96,00€
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis mehr als drei Monate: 93,00€
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach der Aufenthaltsverordnung werden je nach Amtshandlung unterschiedliche Gebühren erhoben.
Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer ca. 6 - 8 Wochen
Erteilen einer Aufenthaltserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländer benötigen für den längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Sie kann zu unterschiedlichen Zwecken erteilt werden und ist abhängig vom Erfüllen verschiedener Voraussetzungen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel.
Mögliche Aufenthaltszwecke sind
- Familienzusammenführung
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- Au-pair-Beschäftigung
- Schüleraustausch / Schulbesuch, sonstige Ausbildungszwecke
- Beschäftigung
- Forschung
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Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine der wesentlichen Voraussetzungen.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der persönlichen Vorsprache des Ausländers abschließend beurteilt werden.
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- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen etc.
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Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach der Aufenthaltsverordnung werden je nach Amtshandlung unterschiedliche Gebühren erhoben.
Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
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Ausländer benötigen für den längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Sie kann zu unterschiedlichen Zwecken erteilt werden und ist abhängig vom Erfüllen verschiedener Voraussetzungen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel.
Mögliche Aufenthaltszwecke sind
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- Au-pair-Beschäftigung
- Schüleraustausch / Schulbesuch, sonstige Ausbildungszwecke
- Beschäftigung
- Forschung
- Selbständige Tätigkeit
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Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine der wesentlichen Voraussetzungen.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der persönlichen Vorsprache des Ausländers abschließend beurteilt werden.
- biometrisches Passbild
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- Arbeitgeberbescheinigung
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen etc.
- bei Schülern/Studenten: Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit bis zu einem Jahr: 100,00€
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit über einem Jahr: 100,00€
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zu drei Monate: 96,00€
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis mehr als drei Monate: 93,00€
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach der Aufenthaltsverordnung werden je nach Amtshandlung unterschiedliche Gebühren erhoben.
Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
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Ausländer benötigen für den längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Sie kann zu unterschiedlichen Zwecken erteilt werden und ist abhängig vom Erfüllen verschiedener Voraussetzungen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel.
Mögliche Aufenthaltszwecke sind
- Familienzusammenführung
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- Au-pair-Beschäftigung
- Schüleraustausch / Schulbesuch, sonstige Ausbildungszwecke
- Beschäftigung
- Forschung
- Selbständige Tätigkeit
- Aufenthalt aus verschiedenen humanitären Gründen
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine der wesentlichen Voraussetzungen.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der persönlichen Vorsprache des Ausländers abschließend beurteilt werden.
- biometrisches Passbild
- Wohnraumbescheinigung
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- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen etc.
- bei Schülern/Studenten: Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit bis zu einem Jahr: 100,00€
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit über einem Jahr: 100,00€
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zu drei Monate: 96,00€
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Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach der Aufenthaltsverordnung werden je nach Amtshandlung unterschiedliche Gebühren erhoben.
Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer ca. 6 - 8 Wochen
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Ausländer benötigen für den längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Sie kann zu unterschiedlichen Zwecken erteilt werden und ist abhängig vom Erfüllen verschiedener Voraussetzungen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel.
Mögliche Aufenthaltszwecke sind
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Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine der wesentlichen Voraussetzungen.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der persönlichen Vorsprache des Ausländers abschließend beurteilt werden.
- biometrisches Passbild
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- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen etc.
- bei Schülern/Studenten: Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit bis zu einem Jahr: 100,00€
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Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach der Aufenthaltsverordnung werden je nach Amtshandlung unterschiedliche Gebühren erhoben.
Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer ca. 6 - 8 Wochen
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Ausländer benötigen für den längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Sie kann zu unterschiedlichen Zwecken erteilt werden und ist abhängig vom Erfüllen verschiedener Voraussetzungen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel.
Mögliche Aufenthaltszwecke sind
- Familienzusammenführung
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- Schüleraustausch / Schulbesuch, sonstige Ausbildungszwecke
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Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine der wesentlichen Voraussetzungen.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der persönlichen Vorsprache des Ausländers abschließend beurteilt werden.
- biometrisches Passbild
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- Arbeitgeberbescheinigung
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- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen etc.
- bei Schülern/Studenten: Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit bis zu einem Jahr: 100,00€
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit über einem Jahr: 100,00€
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zu drei Monate: 96,00€
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis mehr als drei Monate: 93,00€
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach der Aufenthaltsverordnung werden je nach Amtshandlung unterschiedliche Gebühren erhoben.
Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer ca. 6 - 8 Wochen
Erteilen einer Aufenthaltserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländer benötigen für den längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Sie kann zu unterschiedlichen Zwecken erteilt werden und ist abhängig vom Erfüllen verschiedener Voraussetzungen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel.
Mögliche Aufenthaltszwecke sind
- Familienzusammenführung
- Studium, Sprachkurse
- Au-pair-Beschäftigung
- Schüleraustausch / Schulbesuch, sonstige Ausbildungszwecke
- Beschäftigung
- Forschung
- Selbständige Tätigkeit
- Aufenthalt aus verschiedenen humanitären Gründen
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine der wesentlichen Voraussetzungen.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der persönlichen Vorsprache des Ausländers abschließend beurteilt werden.
- biometrisches Passbild
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- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen etc.
- bei Schülern/Studenten: Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit bis zu einem Jahr: 100,00€
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit über einem Jahr: 100,00€
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zu drei Monate: 96,00€
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis mehr als drei Monate: 93,00€
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach der Aufenthaltsverordnung werden je nach Amtshandlung unterschiedliche Gebühren erhoben.
Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer ca. 6 - 8 Wochen
Erteilen einer Aufenthaltserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländer benötigen für den längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Sie kann zu unterschiedlichen Zwecken erteilt werden und ist abhängig vom Erfüllen verschiedener Voraussetzungen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel.
Mögliche Aufenthaltszwecke sind
- Familienzusammenführung
- Studium, Sprachkurse
- Au-pair-Beschäftigung
- Schüleraustausch / Schulbesuch, sonstige Ausbildungszwecke
- Beschäftigung
- Forschung
- Selbständige Tätigkeit
- Aufenthalt aus verschiedenen humanitären Gründen
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine der wesentlichen Voraussetzungen.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der persönlichen Vorsprache des Ausländers abschließend beurteilt werden.
- biometrisches Passbild
- Wohnraumbescheinigung
- Arbeitgeberbescheinigung
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen etc.
- bei Schülern/Studenten: Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit bis zu einem Jahr: 100,00€
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Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach der Aufenthaltsverordnung werden je nach Amtshandlung unterschiedliche Gebühren erhoben.
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Mögliche Aufenthaltszwecke sind
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Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine der wesentlichen Voraussetzungen.
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Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach der Aufenthaltsverordnung werden je nach Amtshandlung unterschiedliche Gebühren erhoben.
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Mögliche Aufenthaltszwecke sind
- Familienzusammenführung
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- Schüleraustausch / Schulbesuch, sonstige Ausbildungszwecke
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- Forschung
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Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine der wesentlichen Voraussetzungen.
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- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen etc.
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Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit bis zu einem Jahr: 100,00€
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Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zu drei Monate: 96,00€
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Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach der Aufenthaltsverordnung werden je nach Amtshandlung unterschiedliche Gebühren erhoben.
Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
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Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach der Aufenthaltsverordnung werden je nach Amtshandlung unterschiedliche Gebühren erhoben.
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Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der persönlichen Vorsprache des Ausländers abschließend beurteilt werden.
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- Wohnraumbescheinigung
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- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen etc.
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Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach der Aufenthaltsverordnung werden je nach Amtshandlung unterschiedliche Gebühren erhoben.
Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
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Ausländer benötigen für den längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Sie kann zu unterschiedlichen Zwecken erteilt werden und ist abhängig vom Erfüllen verschiedener Voraussetzungen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel.
Mögliche Aufenthaltszwecke sind
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- Beschäftigung
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Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine der wesentlichen Voraussetzungen.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der persönlichen Vorsprache des Ausländers abschließend beurteilt werden.
- biometrisches Passbild
- Wohnraumbescheinigung
- Arbeitgeberbescheinigung
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen etc.
- bei Schülern/Studenten: Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit bis zu einem Jahr: 100,00€
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Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach der Aufenthaltsverordnung werden je nach Amtshandlung unterschiedliche Gebühren erhoben.
Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer ca. 6 - 8 Wochen
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Ausländer benötigen für den längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Sie kann zu unterschiedlichen Zwecken erteilt werden und ist abhängig vom Erfüllen verschiedener Voraussetzungen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel.
Mögliche Aufenthaltszwecke sind
- Familienzusammenführung
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- Schüleraustausch / Schulbesuch, sonstige Ausbildungszwecke
- Beschäftigung
- Forschung
- Selbständige Tätigkeit
- Aufenthalt aus verschiedenen humanitären Gründen
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine der wesentlichen Voraussetzungen.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der persönlichen Vorsprache des Ausländers abschließend beurteilt werden.
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- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen etc.
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Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit bis zu einem Jahr: 100,00€
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Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach der Aufenthaltsverordnung werden je nach Amtshandlung unterschiedliche Gebühren erhoben.
Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer ca. 6 - 8 Wochen
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Ausländer benötigen für den längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Sie kann zu unterschiedlichen Zwecken erteilt werden und ist abhängig vom Erfüllen verschiedener Voraussetzungen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel.
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Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine der wesentlichen Voraussetzungen.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der persönlichen Vorsprache des Ausländers abschließend beurteilt werden.
- biometrisches Passbild
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- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen etc.
- bei Schülern/Studenten: Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit bis zu einem Jahr: 100,00€
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Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zu drei Monate: 96,00€
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis mehr als drei Monate: 93,00€
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach der Aufenthaltsverordnung werden je nach Amtshandlung unterschiedliche Gebühren erhoben.
Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
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Ausländer benötigen für den längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Sie kann zu unterschiedlichen Zwecken erteilt werden und ist abhängig vom Erfüllen verschiedener Voraussetzungen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel.
Mögliche Aufenthaltszwecke sind
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Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine der wesentlichen Voraussetzungen.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der persönlichen Vorsprache des Ausländers abschließend beurteilt werden.
- biometrisches Passbild
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- Arbeitgeberbescheinigung
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- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen etc.
- bei Schülern/Studenten: Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit bis zu einem Jahr: 100,00€
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Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zu drei Monate: 96,00€
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis mehr als drei Monate: 93,00€
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach der Aufenthaltsverordnung werden je nach Amtshandlung unterschiedliche Gebühren erhoben.
Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer ca. 6 - 8 Wochen
Erteilen einer Aufenthaltserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländer benötigen für den längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Sie kann zu unterschiedlichen Zwecken erteilt werden und ist abhängig vom Erfüllen verschiedener Voraussetzungen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel.
Mögliche Aufenthaltszwecke sind
- Familienzusammenführung
- Studium, Sprachkurse
- Au-pair-Beschäftigung
- Schüleraustausch / Schulbesuch, sonstige Ausbildungszwecke
- Beschäftigung
- Forschung
- Selbständige Tätigkeit
- Aufenthalt aus verschiedenen humanitären Gründen
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine der wesentlichen Voraussetzungen.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der persönlichen Vorsprache des Ausländers abschließend beurteilt werden.
- biometrisches Passbild
- Wohnraumbescheinigung
- Arbeitgeberbescheinigung
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen etc.
- bei Schülern/Studenten: Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit bis zu einem Jahr: 100,00€
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit über einem Jahr: 100,00€
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zu drei Monate: 96,00€
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis mehr als drei Monate: 93,00€
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach der Aufenthaltsverordnung werden je nach Amtshandlung unterschiedliche Gebühren erhoben.
Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
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- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Valeria
Japs
- Telefon
- 02351 966-5621
- Fax
- 02351 966885621
- V.Japs@maerkischer-kreis.de
Markus
Ksinsik
- Telefon
- 02351 966-5623
- Fax
- 02351 966885623
- M.Ksinsik@maerkischer-kreis.de
Malin
Möritz
- Telefon
- 02351 966-5625
- Fax
- 02351 966885625
- M.Moeritz@maerkischer-kreis.de
Britta
Müller-Malkemper
- Telefon
- 02351 966-5624
- Fax
- 02351 966885624
- B.Mueller-Malkemper@maerkischer-kreis.de
Timotheus
Schmunk
Sachgebietsleitung
- Telefon
- 02351 966-5628
- Fax
- 02351 966885628
- T.Schmunk@maerkischer-kreis.de
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Kevin
Bachmann
- Telefon
- 02351 966-5672
- Fax
- 02351 966885672
- K.Bachmann@maerkischer-kreis.de
Carina
Brune
- Telefon
- 02351 966-5671
- Fax
- 02351 966885671
- C.Brune@maerkischer-kreis.de
Darleen
Figura
- Telefon
- 02351 966-5652
- Fax
- 02351 966885652
- D.Figura@maerkischer-kreis.de
Sara
Harms
- Telefon
- 02351 966-5655
- Fax
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- S.Harms@maerkischer-kreis.de
Jens
Hilbert
- Telefon
- 02351 966-5649
- Fax
- 02351 966885649
- J.Hilbert@maerkischer-kreis.de
Sebastian
Riewe
- Telefon
- 02351 966-5626
- Fax
- 02351 966885626
- S.Riewe@maerkischer-kreis.de
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Adrian
Viteritti
Fachdienstleitung
- Telefon
- 02351 966-5601
- Fax
- 02351 966885600
- auslaenderbehoerde@maerkischer-kreis.de
Detlef
Liedtke
- Telefon
- 02351 966-5610
- Fax
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- D.Liedtke@maerkischer-kreis.de
Jennifer
Homann
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Ulf
Wenthe
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Schlotmann
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- 02351 966-5602
- Fax
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- H.Schlotmann@maerkischer-kreis.de
Annica
Drolshagen
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Tobias
Lirsch
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- Fax
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- T.Lirsch@maerkischer-kreis.de
Simone
Schulte
- Telefon
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- Fax
- 02351 966885601
- Simone.Schulte@maerkischer-kreis.de
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Magdalena
Krebeck
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- M.Krebeck@maerkischer-kreis.de
Ausländer - Aufenthaltserlaubnis allgemein
Erteilen einer Aufenthaltserlaubnis für berechtigte Personen.
Ausländer benötigen für den längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Sie kann zu unterschiedlichen Zwecken erteilt werden und ist abhängig vom Erfüllen verschiedener Voraussetzungen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel.
Mögliche Aufenthaltszwecke sind
- Familienzusammenführung
- Studium, Sprachkurse
- Au-pair-Beschäftigung
- Schüleraustausch / Schulbesuch, sonstige Ausbildungszwecke
- Beschäftigung
- Forschung
- Selbständige Tätigkeit
- Aufenthalt aus verschiedenen humanitären Gründen
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit bis zu einem Jahr: 100,00€
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit über einem Jahr: 100,00€
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zu drei Monate: 96,00€
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis mehr als drei Monate: 93,00€
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach der Aufenthaltsverordnung werden je nach Amtshandlung unterschiedliche Gebühren erhoben.
Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine der wesentlichen Voraussetzungen.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind die üblicherweise geforderten Unterlagen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der persönlichen Vorsprache des Ausländers abschließend beurteilt werden.
- biometrisches Passbild
- Wohnraumbescheinigung
- Arbeitgeberbescheinigung
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, z.B. aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen etc.
- bei Schülern/Studenten: Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (Scheckkartenformat) erteilt. Die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgt von Seiten der Bundesdruckerei. Hier ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen zu rechnen.
Gesamtbearbeitungsdauer ca. 6 - 8 Wochen
Kontakt
Herr Bachmann
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Frau Brune
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Frau Figura
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Frau Harms
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Herr Hilbert
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Frau Japs
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Herr Ksinsik
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Frau Möritz
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Frau Müller-Malkemper
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Herr Riewe
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 118
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid