Bauberatung - Konstruktiver Brandschutz

Der Märkische Kreis ist zuständige Bauaufsichtsbehörde für die Städte Balve, Halver, Kierspe, Meinerzhagen und Neuenrade sowie für die Gemeinden Herscheid, Nachrodt-Wiblingwerde, und Schalksmühle. Wer in einen der anderen Städte im Märkischen Kreis bauen will wendet sich bitte an die jeweils zuständige Stadtverwaltung.

Bei der Errichtung von Gebäuden dürfen nur Materialien verwendet werden, die einem eventuellen Brand eine bestimmte Zeitdauer widerstehen oder nur eine begrenzte Ausbreitung erlauben. Entsprechende Regelungen hierzu finden sich in den jeweiligen Landesbauordnungen sowie in DIN 4102.

 »Konstruktiver Brandschutz« als Bestandteil des »Baulichen Brandschutzes« umfasst alle Materialien und Maßnahmen, die dem vorbeugenden Schutz gegen Entstehungsbrände und der Verzögerung der nachfolgenden Brandausbreitung dienen. Er soll eine Ausbreitung des Feuers verhindern oder verzögern und somit den Funktionserhalt wichtiger Bauteile (Standsicherheit) oder von Informations- und Energieträgern sicherstellen.

In erster Linie soll der vorbeugende bauliche Brandschutz dem Nutzer eines Gebäudes über einen definierten Zeitraum genügend Zeit verschafft werden, um die erforderlichen Evakuierungs- und Löschmaßnahmen einzuleiten.

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Kontakt

Brandschutz- und Rettungsdienstzentrum
Raum: 240
Richard-Schirrmann-Straße 8
58762 Altena

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