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Der Märkische Kreis ist Schulträger von insgesamt 7 Förderschulen mit Standorten in Altena, Hemer, Iserlohn, Lüdenscheid und Meinerzhagen.
Alle Förderschulen, unabhängig von ihrem Förderschwerpunkt, bieten eine kontinuierliche Unterstützung Ihres Kindes über den gesamten Schultag. So weit möglich werden die sonderpädagogische Förderung und die schulischen Lerninhalte miteinander verknüpft.
Insbesondere die Klassengrößen von maximal 17 Schülern und die Betreuung durch zumeist zwei Lehrer gleichzeitig, ermöglichen ein intensives Eingehen auf die Bedarfe Ihres Kindes.
Durch Arbeiten in kleinen Schritten werden den Schülern Erfolgserlebnisse ermöglicht, um Schulversagen gar nicht erst entstehen zu lassen. Die Kinder erfahren Anerkennung und Wertschätzung und können so allmählich Selbstvertrauen in ihre eigenen Fähigkeiten aufbauen.
Daneben sind Förderschulen nicht nur personell, sondern auch sächlich auf die besonderen Unterstützungsbedarfe der Kinder eingestellt. Diese spezielle Ausstattung ist von Schule zu Schule unterschiedlich, aber immer dem Förderschwerpunkt angepasst.
Was können Sie tun?
Wenn Sie der Meinung sind, dass eine der Förderschulen der beste Schulort für Ihr Kind ist, muss zunächst der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf festgestellt werden. Hierzu stellen Sie einen Antrag über die allgemeine Schule, damit die Stärken und Schwächen Ihres Kindes ermittelt werden können.
Ausnahme!
Wenn Sie einen sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich geistige Entwicklung vermuten, können Sie sich auch direkt an die zuständige Förderschule wenden.
Die Schulaufsicht des Märkischen Kreises entscheidet, ob das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes durchgeführt werden soll. Während des Verfahrens wollen zwei Lehrkräfte Ihr Kind kennenlernen. In mehreren Terminen mit diesen Lehrkräften werden dann – in kindgerechter Form – Art und Umfang der notwendigen Förderung festgestellt. Eventuell ist auch eine schulärztliche Untersuchung erforderlich.
In einem Abschlussgespräch werden die Ergebnisse zunächst mit Ihnen besprochen. In diesem Gespräch können Sie auch den Lehrkräften mitteilen, dass Sie eine Förderschule für Ihr Kind wünschen. Erst hiernach wird das erstellte Gutachten an die Schulaufsicht geschickt.
Die Entscheidung, ob ihr Kind sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf hat, trifft die Schulaufsicht. Sie wird Ihnen das Ergebnis schriftlich mitteilen und auch eine Schule benennen, die Ihr Kind entsprechend seines Bedarfes am besten unterstützen kann.
Zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens sind Sie herzlich eingeladen, sich ein eigenes Bild von den Förderschulen des Märkischen Kreises zu machen. Gerne können Sie sich in einem persönlichen Gespräch beraten lassen und dabei auch die Schulgebäude kennenlernen. Bitte vereinbaren Sie hierzu vorab einen Termin im Schulsekretariat.
Um weitere Informationen zu erhalten, können Sie natürlich auch gerne die jährlich stattfindenden Informationstage nutzen.
Der Märkische Kreis ist Schulträger von insgesamt 7 Förderschulen mit Standorten in Altena, Hemer, Iserlohn, Lüdenscheid und Meinerzhagen.
Alle Förderschulen, unabhängig von ihrem Förderschwerpunkt, bieten eine kontinuierliche Unterstützung Ihres Kindes über den gesamten Schultag. So weit möglich werden die sonderpädagogische Förderung und die schulischen Lerninhalte miteinander verknüpft.
Insbesondere die Klassengrößen von maximal 17 Schülern und die Betreuung durch zumeist zwei Lehrer gleichzeitig, ermöglichen ein intensives Eingehen auf die Bedarfe Ihres Kindes.
Durch Arbeiten in kleinen Schritten werden den Schülern Erfolgserlebnisse ermöglicht, um Schulversagen gar nicht erst entstehen zu lassen. Die Kinder erfahren Anerkennung und Wertschätzung und können so allmählich Selbstvertrauen in ihre eigenen Fähigkeiten aufbauen.
Daneben sind Förderschulen nicht nur personell, sondern auch sächlich auf die besonderen Unterstützungsbedarfe der Kinder eingestellt. Diese spezielle Ausstattung ist von Schule zu Schule unterschiedlich, aber immer dem Förderschwerpunkt angepasst.
Was können Sie tun?
Wenn Sie der Meinung sind, dass eine der Förderschulen der beste Schulort für Ihr Kind ist, muss zunächst der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf festgestellt werden. Hierzu stellen Sie einen Antrag über die allgemeine Schule, damit die Stärken und Schwächen Ihres Kindes ermittelt werden können.
Ausnahme!
Wenn Sie einen sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich geistige Entwicklung vermuten, können Sie sich auch direkt an die zuständige Förderschule wenden.
Die Schulaufsicht des Märkischen Kreises entscheidet, ob das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes durchgeführt werden soll. Während des Verfahrens wollen zwei Lehrkräfte Ihr Kind kennenlernen. In mehreren Terminen mit diesen Lehrkräften werden dann – in kindgerechter Form – Art und Umfang der notwendigen Förderung festgestellt. Eventuell ist auch eine schulärztliche Untersuchung erforderlich.
In einem Abschlussgespräch werden die Ergebnisse zunächst mit Ihnen besprochen. In diesem Gespräch können Sie auch den Lehrkräften mitteilen, dass Sie eine Förderschule für Ihr Kind wünschen. Erst hiernach wird das erstellte Gutachten an die Schulaufsicht geschickt.
Die Entscheidung, ob ihr Kind sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf hat, trifft die Schulaufsicht. Sie wird Ihnen das Ergebnis schriftlich mitteilen und auch eine Schule benennen, die Ihr Kind entsprechend seines Bedarfes am besten unterstützen kann.
Zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens sind Sie herzlich eingeladen, sich ein eigenes Bild von den Förderschulen des Märkischen Kreises zu machen. Gerne können Sie sich in einem persönlichen Gespräch beraten lassen und dabei auch die Schulgebäude kennenlernen. Bitte vereinbaren Sie hierzu vorab einen Termin im Schulsekretariat.
Um weitere Informationen zu erhalten, können Sie natürlich auch gerne die jährlich stattfindenden Informationstage nutzen.
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Dana
Banjanin
- Telefon
- 02351 966-6294
- Fax
- 02351 966886294
- D.Banjanin@maerkischer-kreis.de
Anja
Tadday-Schlichting
Fachdienstleitung
- Telefon
- 02351 966-6564
- Fax
- 02351 966886564
- A.Tadday-Schlichting@maerkischer-kreis.de
Sandra
Skutta
- Telefon
- 02351 966-6554
- Fax
- 02351 966886554
- S.Skutta@maerkischer-kreis.de
Förderschulen
Der Märkische Kreis ist Schulträger von insgesamt 7 Förderschulen mit Standorten in Altena, Hemer, Iserlohn, Lüdenscheid und Meinerzhagen.
Alle Förderschulen, unabhängig von ihrem Förderschwerpunkt, bieten eine kontinuierliche Unterstützung Ihres Kindes über den gesamten Schultag. So weit möglich werden die sonderpädagogische Förderung und die schulischen Lerninhalte miteinander verknüpft.
Insbesondere die Klassengrößen von maximal 17 Schülern und die Betreuung durch zumeist zwei Lehrer gleichzeitig, ermöglichen ein intensives Eingehen auf die Bedarfe Ihres Kindes.
Durch Arbeiten in kleinen Schritten werden den Schülern Erfolgserlebnisse ermöglicht, um Schulversagen gar nicht erst entstehen zu lassen. Die Kinder erfahren Anerkennung und Wertschätzung und können so allmählich Selbstvertrauen in ihre eigenen Fähigkeiten aufbauen.
Daneben sind Förderschulen nicht nur personell, sondern auch sächlich auf die besonderen Unterstützungsbedarfe der Kinder eingestellt. Diese spezielle Ausstattung ist von Schule zu Schule unterschiedlich, aber immer dem Förderschwerpunkt angepasst.
Was können Sie tun?
Wenn Sie der Meinung sind, dass eine der Förderschulen der beste Schulort für Ihr Kind ist, muss zunächst der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf festgestellt werden. Hierzu stellen Sie einen Antrag über die allgemeine Schule, damit die Stärken und Schwächen Ihres Kindes ermittelt werden können.
Ausnahme!
Wenn Sie einen sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich geistige Entwicklung vermuten, können Sie sich auch direkt an die zuständige Förderschule wenden.
Die Schulaufsicht des Märkischen Kreises entscheidet, ob das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes durchgeführt werden soll. Während des Verfahrens wollen zwei Lehrkräfte Ihr Kind kennenlernen. In mehreren Terminen mit diesen Lehrkräften werden dann – in kindgerechter Form – Art und Umfang der notwendigen Förderung festgestellt. Eventuell ist auch eine schulärztliche Untersuchung erforderlich.
In einem Abschlussgespräch werden die Ergebnisse zunächst mit Ihnen besprochen. In diesem Gespräch können Sie auch den Lehrkräften mitteilen, dass Sie eine Förderschule für Ihr Kind wünschen. Erst hiernach wird das erstellte Gutachten an die Schulaufsicht geschickt.
Die Entscheidung, ob ihr Kind sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf hat, trifft die Schulaufsicht. Sie wird Ihnen das Ergebnis schriftlich mitteilen und auch eine Schule benennen, die Ihr Kind entsprechend seines Bedarfes am besten unterstützen kann.
Zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens sind Sie herzlich eingeladen, sich ein eigenes Bild von den Förderschulen des Märkischen Kreises zu machen. Gerne können Sie sich in einem persönlichen Gespräch beraten lassen und dabei auch die Schulgebäude kennenlernen. Bitte vereinbaren Sie hierzu vorab einen Termin im Schulsekretariat.
Um weitere Informationen zu erhalten, können Sie natürlich auch gerne die jährlich stattfindenden Informationstage nutzen.