Jagdbezirke

Aktuelle Hinweise und Empfehlungen (Stand 12.01.2021) (Link fehlt)

Anträge auf Prüfung der Dringlichkeit bei der Durchführung von Veranstaltungen zur Jagdausübung sind nur im Rahmen der in den oben aufgeführten Erlassen genannten Bedingungen zulässig. Anträge sind formlos und ausschließlich per E-Mail an jagd+fischerei@maerkischer-kreis.de zu richten.

 Folgende Informationen sind im Antrag aufzuführen:

  • Kontaktdaten Jagdleiter/in
  • Kontaktdaten beteiligter Jäger/innen
  • Ort der Veranstaltung (Stadt/Gemeinde + Jagdrevier)
  • Zeitraum der Veranstaltung (von bis)
  • Begründung der dringenden Erforderlichkeit der Veranstaltung

Die Entscheidung über Ihren Antrag erhalten Sie per E-Mail. Bei einer Genehmigung der Veranstaltung empfiehlt es sich, das örtliche Ordnungsamt vor Beginn der Veranstaltung über die Jagdausübung zu informieren.

Verkehrslenkende Maßnahmen bei Gemeinschaftsjagden

  • Anträge auf verkehrslenkende Maßnahmen für eine Bewegungsjagd sind zu begründen und mind. 6 Wochen vor dem Jagdtermin bei der zuständigen Verkehrsbehörde zu stellen. Weiter ist dem Antrag eine Karte mit den betroffenen Revieren beizufügen.
  • Die Verkehrsbehörde beteiligt neben dem Straßenbaulastträger die Polizei und die Untere Jagdbehörde.
  • Die Jagd ist grundsätzlich von der Straße weg durchzuführen. Eine Vollsperrung ist nur ausnahmsweise in begründeten Einzelfällen möglich.
  • An den angrenzenden Straßen sind Warnschilder „Jagdbetrieb“ aufzustellen und soweit sinnvoll/erforderlich Warnposten einzusetzen.

Die entsprechenden Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie hier. (Link noch einsetzen)

Die bereitgestellten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet und geprüft worden. Wegen der Vielzahl der Daten kann aber für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und Qualität sowie für die jederzeitige Verfügbarkeit keine Gewähr übernommen werden.
Rechtsverbindliche Aussagen zu den einzelnen Themen können nur auf der Grundlage der Original -Verordnungen bzw. -Satzungen getroffen werden.

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Kontakt

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