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- Dienstleistungen A-Z
- Kfz - Adressänderung (aus einem anderen Kreis)
Umschreibung des Fahrzeugs
Wechselt ein Fahrzeughalter innerhalb Deutschlands seine Anschrift muss das Fahrzeug auf die neue Adresse umgemeldet werden. Dabei kann auch bei einem Wechsel des Zulassungsbezirks (Kreis oder kreisfreie Stadt) das bisherige Kennzeichen auf Wunsch weiter geführt werden.
Die Kennzeichenübernahme ist jedoch nur bei angemeldeten Fahrzeugen und nur bei gleichbleibendem Fahrzeughalter möglich.
Wenn Sie möchten, können Sie sich online vorab ein Wunschkennzeichen reservieren.
Diese Dienstleistung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch online beantragt werden. Einen Link zur Onlinezulassung finden Sie an Ende dieser Seite.
- Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass oder Kartenführerschein des künftigen Fahrzeughalters
oder beglaubigte Kopie des Ausweises
oder beglaubigte Kopie des Kartenführerscheins
oder Kopie des Ausweises ergänzt durch eine Vollmacht mit einer Originalunterschrift (kein FAX, keine Kopie) - Meldebescheinigung (nicht älter als 2 Wochen), falls im Einwohnermelderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist.
- Bei juristischen Personen: Handelsregister-, Vereinsregister- oder Partnerschaftsregisterauszug
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (Prüfbericht oder Stempel im Fahrzeugschein)
- Bei SP-pflichtigen Fahrzeugen: Prüfprotokoll der letzten Sicherheitsprüfung (SP)
- bei E-Kennzeichen: EG-Übereinstimmungsbescheinigung / Certificate of Conformity
Sind im zentralen Fahrzeugregister keine Daten zur Kfz-Versicherung gespeichert, ist zusätzlich eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) erforderlich.
Falls ein neues Kennzeichen zugeteilt werden soll bei angemeldeten Fahrzeugen zusätzlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
- SEPA Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- die alten Kennzeichenschilder
Bei abgemeldeten Fahrzeugen zusätzlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
- Bei gleichzeitiger Namensänderung ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ebenfalls mitzubringen.
Ab 26,50 Euro bei Kennzeichenbeibehalt*
Ab 30,30 Euro bei neuem Kennzeichen*
*) Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen.
Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Umschreibung des Fahrzeugs
Wechselt ein Fahrzeughalter innerhalb Deutschlands seine Anschrift muss das Fahrzeug auf die neue Adresse umgemeldet werden. Dabei kann auch bei einem Wechsel des Zulassungsbezirks (Kreis oder kreisfreie Stadt) das bisherige Kennzeichen auf Wunsch weiter geführt werden.
Die Kennzeichenübernahme ist jedoch nur bei angemeldeten Fahrzeugen und nur bei gleichbleibendem Fahrzeughalter möglich.
Wenn Sie möchten, können Sie sich online vorab ein Wunschkennzeichen reservieren.
Diese Dienstleistung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch online beantragt werden. Einen Link zur Onlinezulassung finden Sie an Ende dieser Seite.
- Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass oder Kartenführerschein des künftigen Fahrzeughalters
oder beglaubigte Kopie des Ausweises
oder beglaubigte Kopie des Kartenführerscheins
oder Kopie des Ausweises ergänzt durch eine Vollmacht mit einer Originalunterschrift (kein FAX, keine Kopie) - Meldebescheinigung (nicht älter als 2 Wochen), falls im Einwohnermelderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist.
- Bei juristischen Personen: Handelsregister-, Vereinsregister- oder Partnerschaftsregisterauszug
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (Prüfbericht oder Stempel im Fahrzeugschein)
- Bei SP-pflichtigen Fahrzeugen: Prüfprotokoll der letzten Sicherheitsprüfung (SP)
- bei E-Kennzeichen: EG-Übereinstimmungsbescheinigung / Certificate of Conformity
Sind im zentralen Fahrzeugregister keine Daten zur Kfz-Versicherung gespeichert, ist zusätzlich eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) erforderlich.
Falls ein neues Kennzeichen zugeteilt werden soll bei angemeldeten Fahrzeugen zusätzlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
- SEPA Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- die alten Kennzeichenschilder
Bei abgemeldeten Fahrzeugen zusätzlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
- Bei gleichzeitiger Namensänderung ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ebenfalls mitzubringen.
Ab 26,50 Euro bei Kennzeichenbeibehalt*
Ab 30,30 Euro bei neuem Kennzeichen*
*) Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen.
Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung
- Anschrift
- 001 Griesenbrauckerstraße 6 58640 Iserlohn
Bürgerbüro Iserlohn
- Telefon
- 02351 966-60
- buergerbuero-is@maerkischer-kreis.de
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Bürgerbüro Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-60
- buergerbuero-ld@maerkischer-kreis.de
Kfz - Adressänderung (aus einem anderen Kreis)
Umschreibung des Fahrzeugs
Wechselt ein Fahrzeughalter innerhalb Deutschlands seine Anschrift muss das Fahrzeug auf die neue Adresse umgemeldet werden. Dabei kann auch bei einem Wechsel des Zulassungsbezirks (Kreis oder kreisfreie Stadt) das bisherige Kennzeichen auf Wunsch weiter geführt werden.
Die Kennzeichenübernahme ist jedoch nur bei angemeldeten Fahrzeugen und nur bei gleichbleibendem Fahrzeughalter möglich.
Wenn Sie möchten, können Sie sich online vorab ein Wunschkennzeichen reservieren.
Diese Dienstleistung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch online beantragt werden. Einen Link zur Onlinezulassung finden Sie an Ende dieser Seite.
Ab 26,50 Euro bei Kennzeichenbeibehalt*
Ab 30,30 Euro bei neuem Kennzeichen*
*) Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen.
- Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass oder Kartenführerschein des künftigen Fahrzeughalters
oder beglaubigte Kopie des Ausweises
oder beglaubigte Kopie des Kartenführerscheins
oder Kopie des Ausweises ergänzt durch eine Vollmacht mit einer Originalunterschrift (kein FAX, keine Kopie) - Meldebescheinigung (nicht älter als 2 Wochen), falls im Einwohnermelderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist.
- Bei juristischen Personen: Handelsregister-, Vereinsregister- oder Partnerschaftsregisterauszug
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (Prüfbericht oder Stempel im Fahrzeugschein)
- Bei SP-pflichtigen Fahrzeugen: Prüfprotokoll der letzten Sicherheitsprüfung (SP)
- bei E-Kennzeichen: EG-Übereinstimmungsbescheinigung / Certificate of Conformity
Sind im zentralen Fahrzeugregister keine Daten zur Kfz-Versicherung gespeichert, ist zusätzlich eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) erforderlich.
Falls ein neues Kennzeichen zugeteilt werden soll bei angemeldeten Fahrzeugen zusätzlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
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Bei abgemeldeten Fahrzeugen zusätzlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
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- Bei gleichzeitiger Namensänderung ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ebenfalls mitzubringen.
Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Kontakt
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Griesenbrauckerstraße 6
58640 Iserlohn
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