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Nahverkehrsplanung
Als Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) stellt der Märkische Kreis einen Nahverkehrsplan (NVP) auf bzw. schreibt diesen bei Bedarf fort.
Der aktuell geltende Nahverkehrsplan 2017-2022 wurde vom Kreistag des Märkischen Kreises am 30. Juni 2016 beschlossen.
Gemäß § 8 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) hat der Märkische Kreis als Aufgabenträger für den ÖPNV zur Sicherung und Verbesserung des Nahverkehrsangebotes einen NVP aufzustellen.
Im NVP sind Ziele und Rahmenvorgaben für das betriebliche Leistungsangebot im ÖPNV und seine Finanzierung sowie die Investitionsplanung festzulegen.
Der Kreistag des Märkischen Kreises hat am 30. Juni 2016 den Nahverkehrsplan 2017-2022 beschlossen.
Mit dem Nahverkehrsplan verfolgt der Märkische Kreis das Ziel, den öffentlichen Personennahverkehr in seinem Zuständigkeitsbereich in einer guten, aber auch weiterhin bezahlbaren Qualität zu sichern.
Der Nahverkehrsplan des Märkischen Kreises übernimmt dabei für seine Laufzeit drei wesentliche Funktionen:
- Er ist Planungsinstrument mit dem der Aufgabenträger seine Planungsvorstellungen für den ÖPNV entwickelt.
- Er ist Steuerungsinstrument mit dem der Aufgabenträger die ÖPNV-Qualität und die Verkehrsdurchführung lenkt und kontrolliert.
- Er ist Vergabeinstrument mit dem der Aufgabenträger im Vorgriff auf die Vorabbekanntmachung die von ihm gewollte ÖPNV-Qualität definiert.
Im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans wurde auf Grundlage von § 9 Abs. 1 - 3 ÖPNVG NRW ein Anhörungsverfahren durchgeführt. Die in dessen Rahmen abgegebenen Stellungnahmen zum Entwurf des Nahverkehrsplans sind in der Anlage (Synopse) zum Nahverkehrsplan kommentiert wiedergegeben.
Den Nahverkehrsplan 2017-2022 einschließlich der Anlagen finden Sie nachfolgend.
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