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- Service
- Dienstleistungen A-Z
- Wohn- und Teilhabegesetz-Behörde/ Heimaufsicht
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 17 58762 Altena
Maximilian
Barth
- Telefon
- 02352 966-7083
- Fax
- 02352 966887083
- M.Barth@maerkischer-kreis.de
Uta
Hermes
- Telefon
- 02352 966-7193
- Fax
- 02352 9668887193
- U.Hermes@maerkischer-kreis.de
Romy Kristina
Lodzik
- Telefon
- 02352 966-7125
- Fax
- 02352 966887125
- R.Lodzik@maerkischer-kreis.de
Mandy
Noelle
- Telefon
- 02352 966-7181
- Fax
- 02352 966887181
- M.Noelle@maerkischer-kreis.de
Michael
Schlotmann-Haßenpflug
- Telefon
- 02352 966-7119
- Fax
- 02352 966887119
- M.Schlotmann-Hassenpflug@maerkischer-kreis.de
Wohn- und Teilhabegesetz-Behörde/ Heimaufsicht
Die WTG-Behörde ist zuständig für die Durchführung von Qualitätsprüfungen der Wohn- und Betreuungsangebote, die von älteren oder pflegebedürftigen oder Menschen mit Behinderung genutzt werden. Dazu gehören Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Gasteinrichtungen (Tagespflege, Hospize, Kurzzeitpflege) und besondere Wohnformen (z.B. ambulant betreute Wohngemeinschaften).
Hotline der Heimaufsicht (WTG-Behörde)
02351 966-7788
Mo - Do: 08:30 – 15.00 Uhr
Fr: 08:30 – 12.00 Uhr
(Außer feiertags)
Aktuelles:
Das MAGS hat zur systematischen Unterstützung der in § 9 Abs. 1 WTG geregelten Anzeigeverpflichtung für Wohn- und Betreuungsangebote im Sinne des § 2 Abs. 2 WTG NRW eine Softwarelösung zur Verfügung gestellt.
Die Erstregistrierung erfolgt über die Website https://www.pfadwtg.nrw.de. Gemäß § 9 Abs. 2 WTG NRW besteht die Verpflichtung, die internetgestützte Datenbank PfAD.wtg zur Erfüllung der Anzeige- und Meldepflicht zu nutzen.
Vorrangige Aufgaben
- Information und Beratung der Bewohner, Angehörigen, Betreuer, Beiräte und Vertretungsgremien
- Überprüfung der Wohn- und Betreuungsangebote hinsichtlich Qualitätsmanagement, personelle Ausstattung, Wohnqualität, hauswirtschaftliche Versorgung, Alltagsgestaltung, pflegerische und soziale Betreuung, Nutzerrechte
- Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden (auch anonym)
- Beratungen der künftigen Träger bei Neugründungen,
- Beratungen der Trägerschaft beim Betrieb ihrer Betreuungseinrichtung und / oder Umbaumaßnahmen.
Das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) und die Durchführungsverordnung zum WTG (WTG-DVO) bilden die gesetzliche Grundlage für das Handeln der WTG-Behörde mit dem Ziel, die Interessen und Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer vor Beeinträchtigungen zu schützen und die Einhaltung der den Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbietern obliegenden Pflichten zu sichern.
Bei Fragen oder Informationsbedarf können Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WTG-Behörde wenden. Bei persönlichen Vorsprachen sollte vorher ein Termin vereinbart werden.
Kontakt
Raum: 205
Bismarckstraße 17
58762 Altena
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