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Kfz - Adressänderung (aus einem anderen Kreis)

Umschreibung des Fahrzeugs

Wechselt ein Fahrzeughalter innerhalb Deutschlands seine Anschrift muss das Fahrzeug auf die neue Adresse umgemeldet werden. Dabei kann auch bei einem Wechsel des Zulassungsbezirks (Kreis oder kreisfreie Stadt) das bisherige Kennzeichen auf Wunsch weiter geführt werden.
Die Kennzeichenübernahme ist jedoch nur bei angemeldeten Fahrzeugen und nur bei gleichbleibendem Fahrzeughalter möglich.

Wenn Sie möchten, können Sie sich online vorab ein Wunschkennzeichen reservieren.

Diese Dienstleistung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch online beantragt werden. Einen Link zur Onlinezulassung finden Sie an Ende dieser Seite.

Ab 26,50 Euro bei Kennzeichenbeibehalt*

Ab 30,30 Euro bei neuem Kennzeichen*

*) Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen.

  • Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass oder Kartenführerschein des künftigen Fahrzeughalters
    oder beglaubigte Kopie des Ausweises
    oder beglaubigte Kopie des Kartenführerscheins
    oder Kopie des Ausweises ergänzt durch eine Vollmacht mit einer Originalunterschrift (kein FAX, keine Kopie)
  • Meldebescheinigung (nicht älter als 2 Wochen), falls im Einwohnermelderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist.
  • Bei juristischen Personen: Handelsregister-, Vereinsregister- oder Partnerschaftsregisterauszug
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (Prüfbericht oder Stempel im Fahrzeugschein)
  • Bei SP-pflichtigen Fahrzeugen: Prüfprotokoll der letzten Sicherheitsprüfung (SP)
  • bei E-Kennzeichen: EG-Übereinstimmungsbescheinigung / Certificate of Conformity

Sind im zentralen Fahrzeugregister keine Daten zur Kfz-Versicherung gespeichert, ist zusätzlich eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) erforderlich.

Falls ein neues Kennzeichen zugeteilt werden soll bei angemeldeten Fahrzeugen zusätzlich:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
  • SEPA Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • die alten Kennzeichenschilder


Bei abgemeldeten Fahrzeugen zusätzlich:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Bei gleichzeitiger Namensänderung ist die  Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ebenfalls mitzubringen.

Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung

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Kontakt

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Heedfelder Str. 45
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