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- Gesundheit
- Amtsärztlicher Dienst
Amtsärztlicher Dienst
Der amtsärztliche Dienst führt Begutachtungen im Auftrag nach gesetzlichen Vorschriften durch.
Auftraggeber sind Behörden, öffentlich-rechtliche Institutionen und vergleichbare Einrichtungen.
Amtsärztliche Gutachten
Amtsärztliche Gutachten werden zu den verschiedensten Fragestellungen erstellt:
- die gesundheitliche Eignung für eine Einstellung,
- die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Zurruhesetzung,
- die Dienst-, Erwerbsfähigkeit,
- eventuelle Dienstunfallfolgen,
- die Prüfungsfähigkeit (wenn es hierfür eine landes- oder bundesgesetzliche Regelung gibt),
- die Notwendigkeit einer ambulanten oder stationären Rehabilitationsmaßnahme und
- die Fahrtauglichkeit nach Straßenverkehrszulassungsordnung.