Amtsärztlicher Dienst

Der amtsärztliche Dienst führt Begutachtungen im Auftrag nach gesetzlichen Vorschriften durch. 

Auftraggeber sind Behörden, öffentlich-rechtliche Institutionen und vergleichbare Einrichtungen.

Amtsärztliche Gutachten

Amtsärztliche Gutachten werden zu den verschiedensten Fragestellungen erstellt:

  • die gesundheitliche Eignung für eine Einstellung,
  • die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Zurruhesetzung,
  • die Dienst-, Erwerbsfähigkeit,
  • eventuelle Dienstunfallfolgen,
  • die Prüfungsfähigkeit (wenn es hierfür eine landes- oder bundesgesetzliche Regelung gibt),
  • die Notwendigkeit einer ambulanten oder stationären Rehabilitationsmaßnahme und
  • die Fahrtauglichkeit nach Straßenverkehrszulassungsordnung.
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