Breitbandausbau "Graue Flecken"

Breitbandausbau "graue Flecken" – Bundesförderprogramm graue Flecken RL 2.0

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat am 03.04.2023 die lang angekündigte neue Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes) veröffentlicht, welche bereits am 31.03.2023 in Kraft getreten ist. Diese Richtlinie bildet die Grundlage für die weitere Förderung des Glasfaserausbaus in Deutschland. Ziel der Förderung ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Ausbaus zur Erreichung zukunftsfähiger und konvergenter Gigabitnetze, die auch den künftigen Anforderungen der mobilen Gigabit-Gesellschaft gerecht werden.

Förderfähig sind Gebiete, die derzeit über kein Next-Generation-Netz (NGA-Netz) verfügen (sog. Weiße Flecken) oder Gebiete, die über ein NGA-Netz verfügen, das derzeit keine Datenrate von zuverlässig mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download zur Verfügung stellt (sog. Graue Flecken), soweit innerhalb der nächsten drei Jahre die geplante Telekommunikationsinfrastruktur den Endkunden keine Datenrate von mehr als 500 Mbit/s zuverlässig im Download zur Verfügung stellen kann. 

Nicht förderfähig sind Gebiete, die mit mind. einem FTTB/H-Netz ausgestattet sind oder die mit mind. einem Kabelnetz mit mind. dem Standard Docsis 3.1 ausgestattet sind bzw. innerhalb von 12 Monaten ausgestattet werden sollen.

Der Ausbau kann nur in Gebieten unterstützt werden, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau nicht wirtschaftlich ist und ein Marktversagen im Wege eines Markterkundungsverfahrens (MEV) festgestellt wird.

Märkischer Kreis

Der Bund hat für rd. 6.650 Adressen im Märkischen Kreis vorläufig 12,5 Millionen Euro als Zuwendung für den Glasfaserausbau bewilligt.

Die europaweite Ausschreibung läuft seit Anfang 2024 und mit einem Abschluss ist Ende 2024 / Anfang 2025 zu rechnen. 

Was sind graue Flecken?

Folgende Bedingungen müssen "adressenscharf" erfüllt sein: 

Infrastruktur (Einzellagen):

  • Gebiete mit einer aktuellen Versorgung von unter 200 Mbit/s symmetrisch
  • Gebiete, in denen kein privatwirtschaftlicher Eigenausbau angekündigt ist 
  • Gebiete ohne vorherige Förderung 

Zur Klärung dieser Bedingungen gibt es ein vorgeschriebenes Verfahren, die sogenannte Markterkundung. Hier müssen die verschiedenen Telekommunikationsunternehmen Angaben zur bestehenden und zur geplanten Versorgung machen. Die notwendige kreisweite Markterkundung wurde 2023 durchgeführt und adressenscharf ausgewertet. 

Wie ist der Planungsstand?

Die europaweite Ausschreibung läuft seit Anfang 2024 und mit einem Abschluss ist Ende 2024 / Anfang 2025 zu rechnen.

Nach der Ausschreibung stehen die / das ausbauende Unternehmen fest und alle betroffenen Eigentümer werden postalisch über die Bestellmöglichkeit des geförderten Glasfaseranschlusses (FTTH - Fiber to the home) und den weiteren Ablauf des Förderverfahrens informiert. 

Open Access – offener und diskriminierungsfreier Netzzugang

Open Access – offener und diskriminierungsfreier Netzzugang 

Wir weisen darauf hin, dass das zu errichtende Glasfasernetz grundsätzlich diskriminierungsfrei auch von anderen Anbietern genutzt werden kann, um Ihnen Produkte und Dienste anzubieten. 

Weitere Anbieter, die Dienste auf dem Netz anbieten möchten, können hierzu mit dem ausbauenden Unternehmen die notwendigen vertraglichen und prozessualen Voraussetzungen vereinbaren. 

Dieser sogenannte "Open Access" ist eine Bedingung bei staatlich geförderten Ausbauprojekten. Sprechen Sie ggf. Ihren bisherigen Anbieter an, ob dieser von einer solchen Möglichkeit Gebrauch machen möchte.

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