Breitbandausbau "Weiße Flecken"

Bundesförderprogramm (6. Call)

Gute Nachrichten gibt es auch für Einzellagen außerhalb größerer Ortschaften, die bislang nicht in den aufgeführten Förderverfahren berücksichtigt werden konnten. Der Bund stellt für rd. 4.000 Privatadressen im Märkischen Kreis sowie für 58 Schulen, acht Krankenhäuser und rd. 2.200 Firmen-Anschlüsse in Gewerbegebieten weitere 49,4 Millionen Euro als Zuwendung für den Glasfaserausbau zur Verfügung.

In einer europaweiten Ausschreibung konnte sich die Telekom Deutschland GmbH durchsetzen und wird den Ausbau in allen Städten und Gemeinden des Märkischen Kreises durchführen.

Für den Märkischen Kreis wird damit im Jahr 2025 für jede Adresse eine Mindestversorgung in Bezug auf leitungsgebundenes Internet verfügbar sein: Entweder sorgen bereits schon heute eigenwirtschaftliche Ausbautätigkeiten von Netzbetreibern für schnelle Internetverbindungen, oder der Staat unterstützt in Gebieten des „Marktversagens“ mit dem geförderten Glasfaserausbau (Gigabitausbau).

Was sind "weiße Flecken"?

Folgende Bedingungen müssen "adressenscharf" erfüllt sein:

Infrastruktur (Einzellagen):

  • Gebiete mit einer aktuellen Versorgung von unter 30 Mbit/s im Download
  • Gebiete, in denen kein privatwirtschaftlicher Eigenausbau angekündigt ist
  • Gebiete ohne vorherige Förderung

Sonderaufruf Schulen und Krankenhäuser:

  • Schulen: Jede Klasse sowie die Schulverwaltung müssen mindestens 30 Mbit/s zur Verfügung haben. Wenn die Breitbandversorgung (Stand 2018) weniger leistet, ist die Schule förderfähig und somit in Antrag genommen worden.
  • Allgemeinmedizinische Krankenhäuser: Jede Station sowie die Verwaltung müssen mindestens 30 Mbit/s zur Verfügung haben. Wenn die Breitbandversorgung (Stand 2018) weniger leistet, ist das Krankenhaus förderfähig und somit in Antrag genommen worden.

Sonderaufruf Gewerbegebiete

  • Das Gebiet ist im genehmigten Bebauungsplan und/oder im Flächennutzungsplan von der Nutzungsform als Industrie-, Gewerbe- oder Hafenfläche ausgewiesen.
  • Alle internetverbundenen Arbeitsplätze und Maschinen einer Firma sowie der Geschäftsführer müssen mindestens 30 Mbit/s zur Verfügung haben. Wenn die Breitbandversorgung (Stand 2018) für mindestens drei Betriebe einer Gewerbefläche weniger leistet, ist das Gewerbegebiet förderfähig und somit in Antrag genommen worden.

Zur Klärung dieser Bedingungen gibt es ein vorgeschriebenes Verfahren, die sogenannte Markterkundung. Hier müssen die verschiedenen Telekommunikationsunternehmen Angaben zur bestehenden und zur geplanten Versorgung machen. Die notwendige kreisweite Markterkundung wurde 2018 durchgeführt und adressenscharf pro Förderaufruf ausgewertet.

Wie ist der Planungsstand?

Landrat Marco Voge hat mit Vertretern der Telekom Deutschland GmbH den Vertrag für den geförderten Breitbandausbau im 6.Call („Weiße Flecken“) unterzeichnet. Alle betroffenen Eigentümer wurden mehrfach postalisch über die Bestellmöglichkeit des geförderten Glasfaseranschlusses (FTTH - Fiber to the home) und den weiteren Ablauf des Förderverfahrens informiert.

Aktuell laufen in allen Kommunen im Märkische Kreis die Tiefbauarbeiten.

Die Fertigstellung des gesamten Projektes ist für Mai 2025 geplant.

Open Access – offener und diskriminierungsfreier Netzzugang

Wir weisen darauf hin, dass das zu errichtende Glasfasernetz grundsätzlich diskriminierungsfrei auch von anderen Anbietern als der Deutschen Telekom genutzt werden kann, um Ihnen Produkte und Dienste anzubieten. Weitere Anbieter, die Dienste auf dem Netz anbieten möchten, können hierzu mit der Telekom Deutschland GmbH die notwendigen vertraglichen und prozessualen Voraussetzungen vereinbaren. Dieser sogenannte "Open Access" ist eine Bedingung bei staatlich geförderten Ausbauprojekten.

Sprechen Sie ggf. Ihren bisherigen Anbieter an, ob dieser von einer solchen Möglichkeit Gebrauch machen möchte.

Welche Perspektive haben Gebiete ohne Förderung?

Aktuelle Förderlandschaft beobachten:

Der Märkische Kreis wird weiterhin die Förderlandschaft beobachten und mögliche Verfahren den Kommunen vorschlagen und durchführen (siehe „Graue Flecken“-Förderung).

Privatwirtschaftlichen Ausbau forcieren:

Der Märkische Kreis führt permanent Gespräche mit Investoren und Telekommunikationsunternehmen (TKU), wie weitere Gebiete an eine zukunftssichere Glasfaser-Internetversorgung angebunden werden könnten. Dies wird in den meisten Fällen mit Hilfe einer Nachfragebündelung pro Ausbaugebiet oder durch privatwirtschaftliches Bürgerengagement angestoßen. Die endgültige Endscheidung zum Bau liegt aber bei den privatwirtschaftlichen TKU. Diese Verfahren werden durch den Märkischen Kreis auch in Zukunft forciert und begleitet.

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