Infektions- und Gesundheitsschutz

Die Aufgaben der Gesundheitsbehörde sind vielfältig. Um die Bevölkerung zu schützen, gilt es, die Weiterverbreitung übertragbarer Krankheiten wie HIV, Noroviren, Masern oder Tuberkulose zu verhindern, die Reinheit des Trinkwassers und der Badewasserqualität zu überwachen sowie die Hygienemaßnahmen in Einrichtungen zu überprüfen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsbehörde informieren und beraten zu Infektionskrankheiten, die der Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz unterliegen. Eingehende Meldungen werden überprüft und nachverfolgt, indem weitere Informationen vom Erkrankten selbst oder den behandelnden Ärzten eingeholt werden.

Das Robert-Koch-Institut hat in Falldefinitionen festgelegt, wann der Märkische Kreis welchen Krankheitserreger oder welche Erkrankung an das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) weiterleiten muss. Im LZG werden alle Einzelmeldungen aus den Gesundheitsämtern Nordrhein-Westfalens zusammengefasst und an das Robert Koch-Institut in Berlin weitergeleitet. Krankheitshäufungen, sei es örtlich oder auch überregional, können so schnell erkannt werden.

Bei Einrichtungen, die der Hygieneüberwachung unterliegen, werden regelmäßige Begehungen durchgeführt. Die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben wird dabei überprüft. Zu diesen Einrichtungen gehören unter anderem Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder Piercingstudios. Die Begehungen sind als externe Qualitätskontrollen zu verstehen, die Bestandteil eines jeden Qualitätsmanagements sein sollten. Die überwachten Einrichtungen erfahren so, ob ihre getroffenen Maßnahmen angemessen sind und in welchen Bereichen sie sich verbessern können.

Ebenso wichtig ist die Beratung von Bürgerinnen und Bürgern des Kreises und von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Arztpraxen, Pflege- oder Behandlungseinrichtungen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsbehörde beantworten Fragen rund um die Hygiene. Die Beratung ist kostenlos.

In Zusammenarbeit mit verschiedenen Berufsfachschulen führt die Medizinalaufsicht Prüfungen in verschiedenen nichtakademischen Gesundheitsfachberufen wie Ergotherapeut/in, Physiotherapeut/in, Rettungshelfer/in, Rettungssanitäter/in, Notfallsanitäter/in oder Heilpraktiker/in durch und erteilt die erforderlichen Berufserlaubnisse.

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